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Für ein Unternehmen sind Mitarbeiter wertvollstes Kapital. Die Herausforderung für erfolgreiche Unternehmen besteht darin, weltweit die besten Führungskräfte und Mitarbeiter zu gewinnen, zu halten und deren Beschäftigungsverhältnisse unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien möglichst flexibel zu gestalten.
Für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen ist das Arbeitsrecht ein sensibles Thema. Gerade hier sind individuelle Lösungen gefragt.
Taylor Wessing hat in zahlreichen, auch länderübergreifenden Arbeitsrechtsmandaten und in den verschiedensten Konstellationen die Fähigkeit bewiesen, schnell tragfähige, umsetzbare und nachhaltige Lösungen zu finden.
Wir bieten Beratung auf höchstem Niveau: arbeitsrechtliche Dauerberatung von Unternehmen ebenso wie individual- und kollektivarbeitsrechtliche Prozessführung einschließlich Massenkündigungsverfahren sowie Transaktionsarbeitsrecht. Wir beraten auch in Fragen der Gestaltung von Arbeitnehmermobilität in Europa, Asien und im Mittleren Osten unter besonderer Berücksichtigung von einwanderungsrechtlichen, arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragestellungen.
Unser Team arbeitet mit Mandanten aus allen Bereichen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Sektor. Wir beraten multinationale sowie mittelständische (Familien-) Unternehmen, Treuhänder und Start-Ups ebenso wie Führungskräfte.
Der Erfolg einer Transaktion hängt entscheidend von neuen und innovativen Finanzierungsmodellen ab – national und international.
Das Team von Taylor Wessing kann Sie zu allen Arten von Debt- und Equity-Finanzierungen beraten und diese gemeinsam mit Ihnen umsetzen. Über unsere Büros und Netzwerke arbeiten wir für Mandanten in vielen unterschiedlichen Rechtsordnungen.
Wir betreuen eine Vielfalt von Mandanten, dazu gehören sowohl Kreditnehmer als auch Geldgeber, die über Fonds und Family Offices agieren, Banken und sonstige institutionelle Kreditgeber in zahlreichen Ländern.
Wir sind Marktführer in den Bereichen Immobilien-, Fremd-, Handels- und Forderungsfinanzierungen, Darlehensverkäufen, Projekten, Restrukturierungen und Islamic Finance.
Dank langjähriger Beziehungen zu unseren Mandanten – Kreditnehmern wie auch Kreditgebern – verfügen wir über ein feines Gespür für die typischen Fragestellungen auf beiden Seiten einer Transaktion.
Der von unserer Praxisgruppe verfolgte Ansatz ist pragmatisch, kooperativ, und klar darauf fokussiert, Ihre Geschäftsziele zu erreichen.
Unternehmen sind heutzutage in zunehmend komplexere wirtschaftliche Zusammenhänge eingebunden. Dadurch erhöhen sich die Anforderungen an die Compliance. Ein Unternehmen muss kontinuierlich prüfen, ob es sich selbst und seine Beziehungen zu Dritten so organisiert hat, dass Gesetze und interne Richtlinien eingehalten werden und Straftaten verhindert oder entdeckt werden können.
Compliance basiert auf den drei Säulen „Prevent“, „Detect“, „Respond“: Es geht darum, Verstöße zu vermeiden und aufzudecken und auf Verstöße richtig zu reagieren. Auf jeder Ebene sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich, etwa der Aufbau eines Compliance-Management-Systems auf der Ebene „Prevent“, Compliance Audits auf der Ebene „Detect“ und die Anpassung des Compliance-Management-Systems auf der Ebene „Respond“.Compliance ist eine Querschnittsmaterie.
Eine vollständige Beratung auf diesem Gebiet setzt eine hohe Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten und umfassendes Verständnis der operativen Geschäftsfelder voraus. Beides kann Taylor Wessing bieten. Unsere Experten begleiten Sie teamübergreifend bei allen Schritten auf dem Weg zur Verbesserung der Compliance Ihres Unternehmens.
Als eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten verfügt TaylorWessing über ein globales Netzwerk von Compliance-Experten.
Hierdurch bieten wir Ihnen eine länderübergreifende Compliance-Beratung im internationalen Kontext.
Die globale Wirtschaft, der Abbau von Handelsschranken und der grenzenlose Datenverkehr haben die Anforderungen an den weltweiten Handel verändert. Zwar gleichen sich rechtliche Rahmenbedingungen in Teilbereichen an, andererseits vergrößert sich aber auch die Komplexität durch neue Akteure am Markt und, damit verbunden, neue nationale Rechtsordnungen.
Daraus ergibt sich für Hersteller, Einkaufsabteilungen, Vertriebsgesellschaften und Importeure ein vielschichtiges nationales und internationales Vertragsgeflecht.
Unser Team berät Sie in allen Aspekten des Handels- und Vertriebsrechts: Beim Aufbau neuer Vertriebsstrukturen, bei der Warendistribution und -lagerung, bei Franchisesystemen, aber auch im Rahmen von Forschung & Entwicklung, Dienst- und Werkverträgen sowie im Anlagenbau.
Unsere Beratung erstreckt sich sowohl auf Ihr Tagesgeschäft als auch auf Ihre strategischen Fragen.
Durch unser Branchen-Know-how in verschiedenen Industrie- und Technologiesektoren können wir Vertriebssysteme unter Berücksichtigung der jeweiligen mandantenspezifischen wirtschaftlichen Bedürfnisse gestalten.
Durch unsere internationale Aufstellung mit Büros in Asien sowie Zentral- und Osteuropa können wir Sie bestmöglich sowohl in etablierten als auch aufstrebenden Märkten beraten.
Auf dem globalen Investmentmarkt ist die Immobilie eine leistungsstarke Asset Klasse. Weltweit suchen anspruchsvolle Investoren nach attraktiven Investitionsmöglichkeiten und nehmen die Immobilie in ihren Fokus.
Gleichgültig, ob Sie den Erwerb einer Immobilie, ein Neubau- oder Renovierungsprojekt oder ein alternatives Investment in eine Immobilie planen, die von Ihnen dabei zu beachtenden rechtlichen Fragestellungen werden zunehmend komplexer. Sie sind zudem in verschiedenen Ländern unterschiedlich zu beantworten.
Wie sehen die Details des jeweiligen lokalen Planungsrechts aus und welche Haftungsrisiken bestehen z.B. bei komplexen Projektentwicklungen?
Welche Auswirkungen können Anforderungen an die Nachhaltigkeit einer Immobilie auf deren Verwertungsmöglichkeiten im Weiterverkauf oder im Umbau haben?
Wie können Anforderungen der finanzierenden Institute oder des jeweiligen Investmentrechts eines investierenden Fonds nach dem lokalen Recht umgesetzt werden?
Dies sind nur einige Fragen, die unser Real-Estate-Team für Sie proaktiv aufnimmt und Ihnen damit ermöglicht, an den sich bietenden Chancen auf dem globalen Immobilienmarkt teilhaben zu können.
Grundlage der rechtlichen Beratung ist dabei eine profunde Branchenkenntnis, insbesondere der wesentlichen wirtschaftlichen und technischen Aspekte der jeweiligen Immobilientransaktionen und Projektentwicklungen sowie der Immobilienbewirtschaftung.
Wir betrachten über die einzelne Fragestellung hinaus den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie, angefangen vom Ankauf oder der Sicherung des Grundstücks über die Projektentwicklung und Baudurchführung, jeweils einschließlich Finanzierung bis hin zu Vermietung und Weiterveräußerung.
Wir bieten unseren internationalen Mandanten eine auf dem europäischen Rechtsmarkt einzigartige Präsenz, umfassende Begleitung und grenzüberschreitende Immobilienberatung.
Besteuerung ist für jedes Unternehmen ein zentrales Thema. Unser Fokus liegt auf einer praktischen, strategisch ausgerichteten Beratung, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt und Ihnen die bestmöglichen Steuervorteile liefert. Dies können wir leisten, weil wir viele Industriezweige sehr gut kennen und die ganze Erfahrung unserer internationalen Arbeit einfließen lassen.
Taylor Wessing berät Sie zu allen Aspekten der Besteuerung Ihres Unternehmens – auch bei Steuerstreitigkeiten. Wir gestalten für Sie inländische und grenzüberschreitende Transaktionen, Strukturierungen und Restrukturierungen.
Gemeinsam mit Ihnen finden wir die beste Lösung bei Immobilien, Private Equity, Venture Capital, Investmentfonds, Finanzierung (Islamic Finance, Asset Finance und sonstige besonderen Finanzierungen) sowie geistigem Eigentum, Insolvenz und steuerrechtlichen Streitigkeiten.
20457 Hamburg