

MÖHRLE HAPP LUTHER
Über uns
Mit über 40 Anwältinnen und Anwälten stehen wir von MÖHRLE HAPP LUTHER unseren Mandanten bei allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen zur Seite und bieten vollumfängliche Beratung aus einer Hand. Jeden Einzelnen betreuen wir auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens und dies mit Engagement, oftmals über Jahrzehnte. Wir denken unternehmerisch, erarbeiten passgenaue Lösungen und setzen uns fortwährend für die Ziele unserer Mandanten ein.
Zu unseren nationalen und internationalen Mandanten zählen mittelständische Gesellschaften, Konzerne und kapitalmarktorientierte Unternehmen. Dabei beraten wir breit gefächert über alle Branchen, insbesondere jedoch Unternehmen aus den Bereichen Immobilien, Pharma, IT, Dienstleistungen und Handel.
2010 haben sich die Anwälte von HAPP LUTHER und die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von MDS MÖHRLE zusammengeschlossen, um ein noch umfangreicheres Angebot an Beratung für unsere Mandanten zu bieten. Unter einem Dach arbeiten wir nun zusammen für den Erfolg unserer Mandanten. Dabei zeichnet uns die interdisziplinäre Ausrichtung aus. Durch kurze Wege und einen direkten Austausch zwischen den einzelnen Fachbereichen bündeln wir das Know-How unserer Spezialisten. Mit rund 280 Mitarbeitern und über 100 Berufsträgern in drei gleichstark aufgestellten Bereichen bieten wir eine beständig hochwertige Beratung. Verbunden mit dem Weitblick aus langjähriger Erfahrung sind wir ein starker Partner an der Seite unserer Mandanten.
Wir sind in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, M&A-Transaktionen und Umstrukturierungen, im Immobilienrecht und bei Finanzierungen sowie auf den Gebieten des Arbeitsrechts, der Sanierungs- und Insolvenzberatung, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Pharma- und Medizinrechts, des Kartellrechts und des Erb- und Stiftungsrechts tätig.
2016 sind wir noch enger zusammengerückt und haben den Hamburger Standort ins Herzen der Innenstadt verlegt sowie den gemeinsamen Namen MÖHRLE HAPP LUTHER gewählt.
Unsere Spezialisierungen
Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts ist die laufende Beratung und langjährige Begleitung unserer Mandanten. Sie erstreckt sich auf Unternehmen aller Rechtsformen, neben Personengesellschaften insbesondere auf GmbHs und Aktiengesellschaften, und umfasst alle Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts einschließlich des Konzern- und Umwandlungsrechts.
Unsere rechtliche Beratung beginnt bei der Gründung von Gesellschaften, einschließlich der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsordnungen. Wir begleiten Gesellschafter über die Gründungsphase hinaus und stehen für eine sinnvolle gesellschaftsrechtliche Umsetzung ihrer Interessen.
Wir beraten ebenso Gesellschaften und ihre Organe, insbesondere bei der Durchführung von Aufsichtsratssitzungen, Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften, einschließlich damit zusammenhängender kapitalmarktrechtlicher Fragen. Da wir uns als umfassende Berater verstehen, gehört dazu auch die Unterstützung bei sich täglich stellenden Fragen der Ausfüllung des Unternehmensgegenstandes, einschließlich der Begleitung in handelsrechtlichen Fragen, wie z.B. Vertragsprüfungen im Rahmen von Lieferbeziehungen und Begleitung bei Vertragsverhandlungen.
Bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten stehen wir als Anwälte mit langjährigen Erfahrungen in der außergerichtlichen Streitbeilegung und Prozessführung zur Verfügung. Wir beraten bei Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten in Gesellschaften und unter Gesellschaftern, einschließlich solcher zwischen Gesellschaften und Organmitgliedern. So übernehmen wir z.B. die Vertretung in Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen und bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen. Unsere Anwälte sind fortlaufend in die Führung von Schiedsverfahren eingebunden und in der Streitbeilegung als Schiedsrichter qualifiziert.
Bei Unternehmenskäufen/M&A-Transaktionen begleiten wir unsere Mandanten durch die verschiedenen Phasen des Unternehmenskaufs. Bei der Due Diligence, der Erstellung von Vertragsdokumentationen und der Abwicklung des Erwerbs arbeiten wir interdisziplinär mit unseren Kollegen der jeweils anderen rechtlichen und steuerlichen Schwerpunktbereiche sowie den Wirtschaftsprüfern unseres Unternehmens zusammen.
Wir organisieren für unsere Mandanten gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, einschließlich etwaiger Rechtsformwechsel und Umwandlungsmaßnahmen. Durch unsere langfristig orientierte Beratung können wir die durch Nachfolgeplanung, Unternehmensfinanzierung oder aus steuerlichen Gründen motivierten Umstrukturierungen unternehmerisch sinnvoll begleiten.
Wir bieten kapitalmarktorientierten Unternehmen rechtliche Beratung bei Kapitalmaßnahmen oder Übernahmen. In der Vorbereitung unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Entscheidung, welche Art von Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, Begebung einer Anleihe, Ausgabe von Genussrechten, Mezzanine-Kapital) die geeignete Form der Finanzierung ist. Hierbei können wir flankierend auf die Expertise aus der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zurückgreifen.
Unsere Beratung beginnt mit der Begleitung von Unternehmen, die den Kapitalmarkt als Quelle der Unternehmensfinanzierung suchen, z.B. in der rechtlichen Unterstützung eines Börsenganges.
Fortlaufend unterstützen wir börsennotierte Gesellschaften und andere kapitalmarktorientierte Unternehmen bei der Erfüllung ihrer kapitalmarktrechtlichen Pflichten aus dem Aktiengesetz, dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Börsengesetz, dem Wertpapierprospektgesetz, dem Vermögensanlagengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder auch dem Kreditwesengesetz sowie zu Compliance-Fragen.
Zu unseren Mandanten gehören insbesondere Emissionshäuser und Kapitalverwaltungsgesellschaften, die wir bei der Auflegung und der laufenden Verwaltung von Investmentfonds rechtlich begleiten. Wir unterstützen bei der Erstellung des Vertragswerks und der Anlagebedingungen, der Prospektierung und bei der Beantwortung aller Rechtsfragen, die sich im Rahmen der laufenden Verwaltung sowie einer späteren Liquidation von Investmentvermögen ergeben. Frühzeitig helfen wir Emissionshäusern und deren Vertriebspartnern, praxistaugliche Strategien für die Umsetzung neuer aufsichtsrechtlicher Anforderungen zu entwickeln.
Schließlich übernehmen wir für unsere Mandanten die Prozessführung, wenn es zu kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten kommt.
Unsere steuerrechtliche Beratung umfasst die steuerrechtliche Gestaltungsberatung, die steuerliche Begleitung von M&A-Transaktionen und Immobilienerwerben bzw. -verkäufen, die Begleitung und Vertretung bei außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie das Führen von Finanzgerichtsprozessen vor Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht. Zudem bieten wir unseren Mandanten die notwendige Unterstützung im Steuerstrafrecht an.
Unsere Partner aus diesem Bereich sind jeweils sowohl Rechtsanwälte als auch Steuerberater. Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung an, die neben der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, Buchhaltungsdienstleistungen, Nachfolgegestaltungen und steuerlicher Strukturberatung nahezu sämtliche Beratungsdienstleistungen auf allen Feldern des deutschen Steuerrechts umfasst.
Unsere steuerrechtliche Gestaltungsberatung verzahnen wir eng mit der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Zu unserer strategischen Beratung gehört insbesondere die Wahl der Rechtsform von Unternehmen. Wir begleiten unsere Mandanten auf ihrem Weg in neue Märkte, einschließlich der Standortwahl unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten. Im Rahmen des Erwerbes oder des Verkaufes von Unternehmen bzw. Immobilien stellen sich aus steuerlicher Sicht regelmäßig umfangreiche Haftungs- und Abgrenzungsfragen, für die wir rechtliche Lösungen entwickeln.
Wir unterstützen unsere Mandanten, die Investitionen und neue steuerrechtlichen Strukturen im Ausland planen, aber auch Vorhaben von Ausländern in Deutschland. Dazu gehören neben der steuerrechtlichen Mitwirkung und Begleitung bei Unternehmenskäufen im In- und Ausland Fragen der Rechtsformwahl, der Arbeitnehmerentsendungen, die Beratung zur Anwendung und Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen sowie zur Umsatzbesteuerung.
Im gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Design-, Wettbewerbs-, Heilmittelwerberecht) sowie im Urheberrecht beraten wir unsere Mandanten in allen Fragen des Schutzes ihrer Wirtschaftsgüter und Geschäftsinteressen und begleiten sie von der Geschäftsidee bis zum Angebot konkreter Produkte auf dem Markt und ihrer Bewerbung.
Wir helfen Konflikte im Vorfeld zu vermeiden, z. B. durch die Anmeldung von nationalen und internationalen Schutzrechten wie Marken und Designs. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei der Entwicklung einer Markenstrategie und beraten von der Recherche im Vorfeld einer Anmeldung über das Portfoliomanagement bis hin zur Verteidigung der Schutzrechte in Amtsverfahren oder im Prozess, insbesondere auch in Fällen der Marken- und Produktpiraterie.
Ein Schwerpunkt unserer Beratungsleistung liegt in der Prüfung und Verteidigung von Produktwerbung unserer Mandanten sowie dem Angriff unlauterer Werbung ihrer Wettbewerber. Bereits vor dem Produktlaunch stehen wir unseren Mandanten bei der Entwicklung von Marketingstrategien beratend zur Seite. Ihre Werbung verteidigen wir sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Hierbei können wir auf langjährige Prozesserfahrung zurückblicken. Wir sind ausgewiesene Spezialisten für alle Fragen der Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Auch in Fragen des Online-Marketings und der rechtskonformen Gestaltung von Internetseiten und Online-Shops sowie in Fragen des Domainrechts beraten wir.
Seit vielen Jahren vertrauen uns namhafte Pharmaunternehmen, Medizinprodukte- und Kosmetikhersteller sowie Unternehmen aus der Modebranche und der Lebensmittelindustrie. Außerdem beraten wir Markenartikler sowie Unternehmer und Unternehmen, die mit neuen Produkten in den Markt treten wollen.
Die Rahmenbedingungen für Unternehmen und andere Beteiligte des Gesundheitswesens verändern sich ständig. Wir beraten und vertreten im Schwerpunkt Pharmaunternehmen, aber auch andere Beteiligte im Gesundheitswesen, wie Hersteller von Medizinprodukten oder Leistungserbringer.
Die Beratung erstreckt sich auf alle relevanten Fragestellungen, die für den erfolgreichen Vertrieb von Produkten, seien es Arzneimittel, Medizinprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, relevant sind. Dabei betreuen wir unsere Mandanten in allen Phasen des Lebenszyklus – von der Entwicklung des Produktes bis zum Ablauf der Schutzrechte.
Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
Regulatorische Rahmenbedingungen (Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht), Market Access (Erstattung von Produkten, Pricing, Ausschreibung von und Verträge mit Krankenkassen), Compliance (Industriekodizes, Antikorruptionsrecht), Vertrieb von Produkten (Vertriebsverträge, Co-Marketing und Co-Promotion Verträge, Vertriebsrecht nach AMG) und Heilmittelwerberecht.
Ergänzend zu der rechtlichen Beratung begleiten wir unsere Mandanten bei ihren strategischen Zielen. Hier arbeiten wir u. a. mit namenhaften Market Access Agenturen zusammen, um eine optimale Positionierung der Produkte zu erreichen.
Wir entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten Lösungen für ihre praktischen Probleme in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Unser arbeitsrechtliches Beratungsspektrum umfasst das gesamte individuelle und kollektive Arbeitsrecht, einschließlich Unternehmensmitbestimmung und der betrieblichen Altersversorgung. Dabei vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und in Einigungsstellenverfahren.
Wir übernehmen die Vertragsgestaltung für Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte einschließlich der sich im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Fragen sowie die strategische Beratung und Durchführung von Vertragsbeendigungen.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts bildet die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Im Tarifrecht beraten wir insbesondere bei Tarifwechsel und Ablösung von Tarifverträgen sowie der Ausgestaltung moderner tariflicher Entgeltsysteme.
Bei Umstrukturierungen und Betriebsübergängen oder -änderungen beraten wir unsere Mandanten hinsichtlich der strategischen Vorbereitung und Umsetzung. Wir führen auch Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen mit dem Betriebsrat.
Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung zu Fragen der Unternehmensmitbestimmung. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei der Optimierung ihrer Unternehmensstruktur unter betriebsverfassungsrechtlichen, mitbestimmungsrechtlichen und tarifvertraglichen Aspekten.
Spezialthemen wie Arbeitnehmerdatenschutz, Compliance und das Arbeitskampfrecht gehören ebenfalls zu unserem Beratungsspektrum.
Im Rahmen von M&A-Transaktionen übernehmen wir die arbeitsrechtliche Due Diligence und beraten zu den arbeitsrechtlichen Aspekten von Unternehmenskaufverträgen und Umwandlungsverträgen.
Zu unserer arbeitsrechtlichen Beratung in Krisenzeiten gehören die Ausarbeitung und Umsetzung von Restrukturierungs- und Sanierungsstrategien, Personalabbau, Betriebsstilllegungen und -verlagerungen, Vergütungsabsenkungen sowie die Einführung von Kurzarbeit. Ferner beraten wir umfassend zu allen Fragen des Insolvenzarbeitsrechts.
Wir beraten bei dem An- und Verkauf gewerblicher Immobilien und Portfolios im Wege von Asset oder Share Deals. Dabei strukturieren wir die erforderlichen Prozesse in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, den weiteren Experten aus unserem Haus (Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern) und anderen Beratern unserer Mandanten.
Im Ankauf übernehmen wir die Due Diligence über alle rechtlich relevanten Bereiche:
Grundbücher, Mietverträge, Bebauungspläne, Baugenehmigungen und Baulasten, Altlasten, Nachbarvereinbarungen und alle sonstigen rechtlichen Gegebenheiten.
Unsere Ergebnisse präsentieren wir in klar strukturierten Due Diligence Reports mit konkreten Empfehlungen.
Im Verkauf beraten wir bei der Strukturierung und Vorbereitung des Verkaufsprozesses:
Zusammenstellung von Datenräumen, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Exklusivitätsvereinbarungen und Überwachung von Questions + Answer
Wir entwerfen und verhandeln alle beim An- und Verkauf erforderlichen Verträge, vor allem die Grundstückskauf- oder Anteilskaufverträge. Nach der Unterzeichnung der Verträge steuern wir deren Abwicklung bis zum wirtschaftlichen Übergang.
Parallel beraten wir zu allen Finanzierungsfragen bei An- und Verkäufen (siehe Abschnitt Finanzierung).
Wir beraten in allen Bereichen des Asset Managements:
Mietverträge, Bau- und Architektenverträge, Maklerrecht, Nachbarvereinbarungen und alle weiteren Rechtsbereiche.
Wir beraten unsere Mandanten bei nationalen und internationalen Finanzierungen, insbesondere bei Immobilienfinanzierungen, Akquisitions-, allgemeinen Unternehmens- und Schiffsfinanzierungen. Unsere Mandanten sind Unternehmen, Banken, Private-Equity-Häusern, Immobilienfonds, Schiffsfonds und Pensionsfonds.
Unsere Beratungsleistung umfasst insbesondere:
Vertretung von Darlehensgebern und Darlehensnehmern
Erstellung bzw. Kommentierung der Vertragsdokumentation
Rechtliche und steuerrechtliche Due Diligence
Abfassen von Legal Opinions
Prüfung und Überwachung der Lieferung von Auszahlungsvoraussetzungen
Laufende Beratung im Kreditverhältnis (bei Prolongationen, Kreditvertragsverstößen, Syndizierungen oder Vertragsübernahmen)
Auch im Rahmen von Refinanzierung und Restrukturierung unterstützen wir unsere Mandanten:
Refinanzierung von bestehenden Finanzierungen zur nachhaltigen Sanierung
Begleitung in allen Phasen der Restrukturierung
Steuerrechtliche und insolvenzrechtliche Beratung
Beratung bei der Verwertung von Sicherheiten sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen in der Krise und im Insolvenzverfahren
Die erfolgreiche Restrukturierung oder Sanierung eines Unternehmens erfordert mehr als punktuelle Maßnahmen. Der nachhaltige Erfolg beruht auf einer fachübergreifenden Zusammenarbeit der beteiligten Spezialisten. Sie setzt eine umfassende und tiefgründige Analyse voraus. Auf deren Ergebnissen ist das Restrukturierungskonzept aufzubauen.
Viele Spezialisten garantieren noch keinen Erfolg. Es kommt auch auf die Zusammenarbeit in einem eingespielten Team an. Nur dadurch können die wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und tatsächlichen Auswirkungen von Restrukturierungsmaßnahmen fachübergreifend erkannt und effizient aufeinander abgestimmt werden. Möhrle Happ Luther verfügt über ein eingespielte Restrukturierungsteam aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, dem Sie Ihren Restrukturierungs- oder Sanierungsfall anvertrauen können – sei es als Unternehmer oder als Kreditgeber.
Wir beraten auch zu allen Fragen des Insolvenzrechts. Mit dem Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltern können auch wirtschaftlich gesunde Unternehmen und Personen in Berührung kommen.
Wir beraten zum Beispiel:
Strategische Investoren und Finanzinvestoren beim Kauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen aus der Insolvenz (Übertragende Sanierung / Share Deal / Asset Deal)
Kreditgeber und andere Gläubiger bei der Durchsetzung von Sicherungsrechten und vertreten diese im Insolvenzverfahren, z. B. bei der Teilnahme an Gläubigerversammlungen und bei der Forderungsanmeldung
Vertragspartner (z. B. Vermieter oder Lieferanten) von in der Krise befindlichen oder insolventen Unternehmen
Gesellschafter von Unternehmen (insbesondere GmbHs und Kommanditgesellschaften) in der Krise zu den Risiken einer Insolvenz ihres Unternehmens und zu möglichen Sanierungsbeiträgen
Personen und Gesellschaften, die im Wege der Insolvenzanfechtung in Anspruch genommen werden
Unternehmen bei der Erstellung von Insolvenzplänen
Unsere Beratung umfasst alle Bereiche des deutschen und europäischen Kartellrechts. Dabei arbeiten wir bei Bedarf eng mit einem internationalen Netzwerk von Kartellrechtsexperten zusammen. Wir vertreten Unternehmen aller Branchen, Verbände und persönlich betroffene Mitglieder der Unternehmensführung sowie Mitarbeiter bei der Identifizierung kartellrechtlicher Risiken ebenso wie bei der Verteidigung oder der Nutzung des Kartellrechts als Instrument zur Durchsetzung der eigenen Interessen. Dies umfasst auch die Kooperation mit dem Bundeskartellamt oder der Europäischen Kommission, z.B. bei Kronzeugenanträgen.
Im Bereich der deutschen und europäischen Fusionskontrolle beraten wir Sie bei der Identifizierung fusionskontrollrechtlicher Anmeldepflichten weltweit sowie bei der frühzeitigen Analyse etwaiger Risiken. Dabei begleiten wir Sie von der Vorbereitung und Erstellung der fusionskontrollrechtlichen Anmeldungen, der Koordinierung möglicher weltweiter Verfahren bis hin zur Kommunikation mit den Kartellbehörden einschließlich der Erarbeitung ggf. erforderlicher Zusagen für fusionskontrollrechtliche Freigaben.
Im Bußgeldverfahren unterstützen wir Sie bei der kartellbehördlichen Durchsuchung (Dawn Raid) ebenso wie bei der Einreichung eines Kronzeugenantrages und der Verteidigung gegenüber bzw. der Kooperation mit dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission. Auch bei der gerichtlichen Wahrnehmung Ihrer Interessen nach Abschluss des kartellbehördlichen Verfahrens vertreten wir Sie. Hierbei arbeiten wir eng mit Arbeits-, Gesellschaftsrechts- sowie Strafrechtsexperten zusammen, um eine umfassende Abdeckung aller Risiken zu gewährleisten.
Im Anschluss an Bußgeldverfahren, aber auch unabhängig hiervon, nehmen wir für Sie die gerichtliche Vertretung bei der Abwehr oder Geltendmachung von kartellrechtlichen Schadenersatz und anderen Ansprüchen wahr.
In Fragen der kartellrechtlichen Compliance begleiten wir Sie, um Ihre Risiken weiter zu minimieren, sowohl präventiv als auch nach einem etwaigen kartellbehördlichen Verfahren. Wir bieten Ihnen Schulungen (einschließlich Mock Dawn Raids), die Erstellung und Überarbeitung von Handlungsempfehlungen und Handbüchern sowie weiterer Maßnahmen, wie z.B. die Einrichtung einer Hotline, an. Um eine umfassende Interessenabstimmung zu gewährleisten, arbeiten wir auch in diesem Bereich eng mit unseren Kollegen, insbesondere aus dem Arbeits-, Gesellschafts- und Strafrecht, zusammen.
In Missbrauchsverfahren vertreten wir Sie vor deutschen und europäischen Kartellbehörden und Gerichten. Dabei prüfen wir Ihr Verhalten als marktstarkes bzw. marktbeherrschendes Unternehmen am Maßstab des deutschen und europäischen Kartellrechts auch schon vor der Eröffnung eines solchen Verfahrens. Wenn Sie sich gegenüber marktstarken bzw. marktbeherrschenden Unternehmen mit den Mitteln des Kartellrechts durchsetzen möchten, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite.
Wir unterstützen Sie bei der kartellrechtskonformen Gestaltung und Überprüfung Ihrer Verträge mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern, insbesondere im Bereich des Vertriebskartellrechts sowie bei der Kooperation mit Wettbewerbern z.B. in Form von Gemeinschaftsunternehmen oder Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
Rechtsanwalt Guido Gemoll wird seit dem Jahre 1998 durch die Hamburger Amtsgerichte als Zwangsverwalter eingesetzt und hat in diesem Zeitraum etwa 1.500 eigenständige Zwangsverwaltungsverfahren für die Amtsgerichte Hamburg-Mitte, Hamburg-St. Georg, Hamburg-Barmbek, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Wandsbek, Hamburg-Blankenese und Hamburg-Bergedorf abgewickelt. Dabei handelte es sich bei den der Zwangsverwaltung unterliegenden Objekten um unterschiedliche Formen des Grundbesitzes. Die Verwaltung von Mehrfamilienhausgrundstücken, Einkaufszentren, Hotelgrundstücken und auch Kindertagesstätten gehörten genauso zu den Verwaltungsobjekten wie gesamte Wohnungseigentumsanlagen, als auch einzelne Wohnungseigentumseinheiten.
Die Abrechnungen in den Zwangsverwaltungsverfahren gegenüber den Gerichten und den Verfahrensbeteiligten beschränken sich auf das Wesentliche (die im Grundsatz den Arbeiten einer WEG-Verwaltung gleichen, so z. B. Kontenführung, Erstellen von Nebenkostenabrechnungen etc.) und vermitteln zusammen mit den jeweiligen Berichten einen schnellen Überblick über den Stand des jeweiligen Zwangsverwaltungsverfahrens. Auch die gerichtliche Durchsetzung von Forderungen in den jeweiligen Mietverhältnissen, seien es Gewerberaummietverhältnisse oder Wohnraummietverhältnisse, sowie die umfangreiche Vertragsgestaltung bei Gewerbeobjekten gehören hier zum Tagesgeschäft.
Kanzleiübergreifend können auch die steuerlichen Problematiken der jeweiligen Zwangsverwaltungsverfahren hausintern erledigt werden. Im Backoffice stehen erfahrene Sachbearbeiterinnen sowie ein weiterer Rechtsanwalt zur Verfügung.
Einblicke



Benefits
Arbeitsplatz / Infrastruktur

Barrierefreiheit

Coaching

Firmenwagen

Gute Verkehrsanbindung

Kinderbetreuung

Mitarbeiter Handy

Mitarbeiter Laptop
Aus- & Weiterbildung

Aus- und Weiterbildung
Verpflegung

Getränke

Kantine

Obst

Snacks
Work Life Balance

Flexible Arbeitszeiten

Mitarbeiter-Events
Zuwendungen / Vergünstigungen

Betriebliche Altersvorsorge

Essenszulage

Mitarbeiter Prämien

Verkehrsmittelzuschuss
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