

Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Über uns
Oppenhoff & Partner – Gemeinsam einzigartig
Oppenhoff & Partner ist eine der führenden unabhängigen und international tätigen Wirtschaftskanzleien in Deutschland und steht für mehr als 100 Jahre Rechts- und Steuerberatung auf höchstem Niveau. Aus unseren Büros in Köln, Frankfurt am Main und Hamburg beraten wir deutsche und internationale Konzerne sowie mittelständische und familiengeführte Unternehmen in allen wichtigen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts. Unser Anspruch ist es, mit individuellen Lösungen wirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen. Dabei arbeiten wir regelmäßig mit führenden Kanzleien aus den wichtigsten Jurisdiktionen weltweit zusammen.
Sie suchen spannende Aufgaben, eine starke Gemeinschaft und individuelle Förderung?
Warum Oppenhoff & Partner?
Unser Anspruch ist es, Sie zu einem exzellenten Wirtschaftsanwalt und außergewöhnlichen Berater auszubilden. Bei uns arbeiten Persönlichkeiten, die nicht nur fachlich überzeugen, sondern auch das Geschäft und die Bedürfnisse unserer Mandanten verstehen. Um Sie adäquat darauf vorzubereiten, unterstützen wir Ihre Entwicklung durch ein umfangreiches Ausbildungsprogramm und ermutigen Sie, sich aktiv einzubringen. Von Beginn an arbeiten Sie an herausfordernden Mandaten und stehen im unmittelbaren Kontakt mit unseren Mandanten. Erfahrene Kollegen führen Sie dabei schrittweise an die Übernahme von Verantwortung heran, beantworten Ihre Fragen und gewährleisten eine kompetente, individuelle Betreuung. Teamarbeit wird bei uns groß geschrieben. Wir führen die Stärken jedes Einzelnen zusammen, um gemeinsam die besten Lösungen für unsere Mandanten zu finden.
Gemeinsam einzigartig.
Unsere Tätigkeit ist spannend – Tag für Tag. Im Team für unsere Mandanten Erfolge zu erzielen, bereitet uns viel Freude. Uns ist es wichtig, dass Sie langfristig mit Spaß bei der Sache sind. Dafür ist ein gesundes Verhältnis zwischen Beruf und Freizeit wichtig. Wir legen Wert darauf, dass neben dem Beruf ein erfülltes Privatleben geführt werden kann. Daher haben wir bei uns keine formalistische „Präsenz-Kultur“. Wochenenden dienen der Erholung und Ihre 30 Tage Urlaub im Jahr können Sie ebenfalls nehmen – darauf achten wir.
Unsere Sozietät unterstützt zudem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Gemeinsam finden wir mit unseren Mitarbeitern entsprechende Lösungen, wie zum Beispiel Teilzeit-Modelle. Sie möchten promovieren und benötigen etwas mehr Zeit, um an Ihrer Doktorarbeit zu schreiben? Kein Problem. Wir unterstützen ambitionierte Mitarbeiter und finden Wege, Ihnen den nötigen Freiraum zu ermöglichen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob wir zueinander passen. Wir sind darauf gespannt, Sie kennenzulernen.
Mehr über Ihre Einstiegsmöglichkeiten – ob als Praktikant (m/w/div.), Referendar (m/w/div.) oder Anwalt (m/w/div.) – erfahren Sie auf www.oppenhoff.eu/de/karriere.html.
Unsere Spezialisierungen
Wir beraten internationale und nationale Unternehmen in allen kollektiv- und individualrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Die langjährige Erfahrung und der pragmatische Ansatz unserer Experten garantieren erfolgreiche Restrukturierungen, Transaktionen und Umwandlungen. Eine besondere Kompetenz haben wir hinsichtlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Lösung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten.
Unser Beratungsangebot im Bereich Arbeitsrecht umfasst u.a.:
- Umstrukturierungen und Outsourcing
- Personalabbaumaßnahmen und Betriebsschließungen
- M&A-Transaktionen und (grenzüberschreitende) Umwandlungen
- Internationale Mitbestimmungsstrukturen (Europäischer Betriebsrat, SE-Betriebsrat)
- Verhandlung und Abschluss von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Einführung von Gehaltssystemen
- Gerichts- und Einigungsstellenverfahren
- Vorstand- und Geschäftsführerverträge
- Konzeption und Einführung von Bonusprogrammen
Informieren Sie sich jetzt umfassend zu den Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes („AUG“) sowie zu aktuellen Entwicklungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung oder lesen Sie unsere Broschüre.
Seit etlichen Jahren gehören wir zu den führenden Kanzleien im Außenhandelsrecht. Wir beraten im Außenhandel tätige Unternehmen, Logistikdienstleister und Finanzinstitute - bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien, bei der Vertragsgestaltung, in Genehmigungs- und Auskunftsverfahren sowie im Tagesgeschäft.
Wir vertreten Unternehmen und ihre leitenden Mitarbeiter in Straf- und Bußgeldverfahren.
Präventiv sind wir insbesondere auch im Rahmen der Compliance-Beratung tätig. Im Streitfall vertreten wir Unternehmen vor den nationalen Behörden und der Europäischen Kommission sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten bis hin zum Europäischen Gerichtshof.
In Spezialfragen nach ausländischem Recht arbeiten wir regelmäßig mit Kanzleien in den jeweiligen Ländern zusammen.
Zu unseren Beratungsschwerpunkten im Bereich Außenhandel zählen u.a.
- Außenwirtschaftsrecht/Exportkontrolle
- Wirtschaftssanktionen und Embargos
- Internationales Vertragsrecht
- Verbrauchsteuerrecht
- WTO-Recht und weitere internationale Wirtschaftsabkommen
- Zollrecht
- Investitionsschutz
Unsere Partner haben langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktaufsichtsrecht, bei Aktien- und Anleiheemissionen jeglicher Art, Bankfinanzierungen, Derivaten und anderen strukturierten Produkten.
Unsere Experten verbinden juristische Top-Qualität mit dem Anspruch, unseren Mandanten unternehmerisch weiterführende Lösungen zu bieten.
Wir beraten vorwiegend Emittenten, Darlehensnehmer und Sponsoren, aber auch Banken, z.B. als Konsortialführer oder Darlehensgeber.
Unsere Beratungsexpertise im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen umfasst u.a.
- Bank- und Kapitalmarktaufsichtsrecht
- Börsengänge (IPOs) und Zweitplatzierungen,
- Unternehmensanleihen bzw. High-Yield-Bonds
- Restrukturierungen; Work-out und insolvenzrechtliche Beratung
- ABS vieler Asset-Klassen
- Emission von Hybrid- und Kernkapitalinstrumenten
- Akquisitionsfinanzierungen
- Projektfinanzierungen
- Dokumentation von börsengehandelten und OTC-Derivaten
- Prozessführung
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre zu dem Thema Aktien- und Kapitalmarktrecht.
Als eine der Sozietäten, die diesen Bereich über viele Jahre mitgeprägt haben, beraten wir deutsche und internationale Unternehmen sowie Behörden und öffentliche Unternehmen in allen Fragen des Europäischen Beihilferechts. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der gerichtlichen Durchsetzung des Beihilferechts gegenüber Wettbewerbern („private enforcement“).
Besondere Expertise haben wir in den Bereichen Luftverkehr, Infrastruktur, Energieversorgung, Kreditinstitute, Forschung & Entwicklung sowie staatliche Unternehmen und Beteiligungen.
Unser Beratungsangebot im Bereich Beihilferecht umfasst u.a.:
- Beihilferechtliche Compliance und Schulungen.
- Vertretung von Unternehmen gegenüber der Europäischen Kommission, vor europäischen Gerichten sowie vor nationalen Behörden und Gerichten.
- Private Durchsetzung des Beihilferechts, insbesondere gegenüber Wettbewerbern.
- Rückforderung von Beihilfen.
- Beratung im Rahmen von Forschungskooperationen.
- Beratung im Rahmen von Akquisitionen, Veräußerungen und Umstrukturierungen.
- Beratung im Rahmen von öffentlichen Finanzierungen.
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Compliance ist für sehr viele Unternehmen ein Top-Thema geworden: Wie können Risikofaktoren identifiziert und durch eine maßgenaue Compliance-Organisation minimiert werden?
Unsere Compliance-Gruppe umfasst Experten, die führend in ihren jeweiligen Beratungsbereichen wie Datenschutz, Kapitalmarkt-Compliance oder Exportkontrolle sind.
Doch das Ganze ist mehr als die Summe der Expertise einzelner: Wir beraten nationale und internationale Unternehmen bei der strategischen Analyse sowie der Konzeption und Begleitung umfassender Compliance-Programme.
Unser konzeptionelles Beratungsangebot im Bereich Compliance haben wir in drei Modulen zusammengefasst, die wir individuell auf die Bedüfnisse unserer Mandanten abstimmen:
- Compliance-Profil: Risiken und Potenziale
- Compliance-Audit
- Compliance-Programm: Ableitung, Umsetzung und Kontrolle von Handlungsempfehlungen
Lesen Sie auch unsere Beiträge aus dem Bereich Compliance sowie unsere aktuelle Broschüre.
Wir beraten familiengeführte und börsennotierte Gesellschaften, Gesellschafter und Organe, strategische und Finanzinvestoren – im Tagesgeschäft wie zu Spezialfragen des
Gesellschafts-, Aktien- und Konzernrechts. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung zu allen Fragen der Corporate Governance.
Spezifische Expertise haben wir in der umfassenden Beratung von Konzernreorganisationen. Eingespielte Teams von Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrechtlern (sowie weiteren Experten, je nach den Erfordernissen des Einzelfalls) garantieren ein effizientes Projektmanagement – von der Strukturierung bis zur Umsetzung.
- Reorganisation von Konzernstrukturen
- Verschmelzungen, Spaltungen und Rechtsformwechsel, national wie grenzüberschreitend
- Errichtung, Strukturierung und Sitzverlegung von Europäischen Gesellschaften (SE)
- Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen
- Anfechtungsklagen und Spruchverfahren
- Haftungsfragen
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Die Entwicklung, der Schutz und die Durchsetzung geistigen Eigentums sind für Unternehmer und Unternehmen von stetig wachsender Bedeutung – auf europäischer und globaler Ebene. Wir beraten und vertreten deutsche und international tätige Unternehmen aller Branchen bei Transaktionen, im Tagesgeschäft und bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht. Unsere Konzepte berücksichtigen immer und umfassend auch die wirtschaftlichen Aspekte.
- Entwurf und Verhandlungen von Know-how-Lizenzverträgen
- IP in M&A-Transaktionen
- Beratung und Vertretung beim Schutz von Marken- und Kennzeichnungsrechten – auch vor Gericht
- Konzeption von Merchandising-Konzepten
- Vertriebsrecht
Unsere Mandanten sind führende Unternehmen der Hotel- und Immobilienbranche, Finanzinvestoren und Unternehmen mit größeren Immobilienportfolios. Wir beraten sie umfassend, insbesondere bei Portfolioverkäufen, Finanzierungen und Restrukturierungen. Die enge Zusammenarbeit von Gesellschafts-, Steuer-, Finanz- und Immobilienrechtlern garantiert dabei wirtschaftlich optimale Lösungen.
Unser Beratungsangebot im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht umfasst u.a.:
- Portfoliokäufe und -verkäufe
- Strukturierung von Portfolios
- Sale-and-Lease-Back
- Auslagerung von Immobilienbeständen
- Projektmanagement gewerblicher Immobilienprojekte
Häufig führt die wirtschaftliche Krise eines Unternehmens zu erheblichen rechtlichen Problemen, insbesondere Haftungsrisiken: für die beteiligten Kreditgeber, Sicherungsnehmer, Lieferanten, Kunden, Gesellschafter und Manager. Eine sorgfältige insolvenzrechtliche Prüfung komplexer Vertragsbeziehungen und Transaktionen ist auch in wirtschaftlich gesunden Zeiten unerlässlich.
Wir beraten die Akteure umfassend – vor, in und nach Krisensituationen.
Unser Beratungsangebot im Bereich Insolvenzrecht und Restrukturierung umfasst u.a.:
- Vertragsgestaltung und Bestellung von Sicherheiten
- Verhandlungen über die Sicherung von Lieferbeziehungen
- Beratung von Organen und Gesellschaftern in der Krise
- Außergerichtliche Sanierung bzw. Insolvenzabwendung
- Erwerb aus der Insolvenz
- Investition in zu restrukturierende Unternehmen
Unsere Experten haben langjährige Erfahrung in allen Bereichen des klassischen IT-Rechts und der neuen Medien. Hier beraten wir Anbieter und Kunden im Tagesgeschäft wie bei Transaktionen. Beim Outsourcing (IT und Geschäftsprozesse/BPO) beraten wir Anbieter und Kunden über den gesamten Prozess hinweg, von der Ausschreibung, bis zur Verhandlung der Verträge.
Im Datenschutzrecht beraten wir deutsche und internationale Mandanten umfassend in allen Fragen; u.a. Zulässigkeitsprüfung, Erstellung von Dokumenten und Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden. Wir führen Datenschutz-Audits einzelner Bereiche oder gesamter Unternehmen durch. Gemeinsam mit unseren arbeitsrechtlichen Experten beraten wir bei innerbetrieblichen Regelungen zum Datenschutz.
Unser Beratungsspektrum im Bereich IT-Recht umfasst u.a.:
- Erstellung und Verhandlung von Softwareverträgen, z.B. über die Erstellung, Lizenzierung, Wartung und Pflege, den Vertrieb von Software usw.
- Betreuung von IT-Projekten und Projektverträgen
- Outsourcing (IT und Geschäftsprozesse/BPO)
- Cloud Computing: Beratung, Vertragsgestaltung, Unterstützung bei Zertifizierung
- E-Commerce und M-Commerce
- Rechtliche Besonderheiten von Social Media
Unser Beratungsspektrum im Bereich Datenschutz umfasst u.a.:
- Datenschutz-Audits
- Unterstützung bei der Erstellung notwendiger Dokumentation (Verfahrensverzeichnissen, Richtlinien, Einwilligungserklärungen und Verträgen über Auftragsdatenverarbeitung)
- Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben
- Innerbetriebliche Regelungen zum Datenschutz, insbesondere ITK-Betriebsvereinbarungen und Regelung von Email und Internet am Arbeitsplatz.
- Prüfung von konzerninternen und externen Datenübermittlungen insbesondere in Drittländer und Erstellung entsprechender Dokumentationen,
- Unterstützung bei behördlichen Anfragen und Untersuchungen
- Unterstützung und Vertretung in streitigen Angelegenheiten im Bereich Datenschutz
Informieren Sie sich jetzt umfassend zu aktuellen Entwicklungen im IT- und Datenschutzrecht.
Wir beraten deutsche und internationale Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht sowie im deutschen und europäischen Fusionskontrollrecht. Dabei bilden die Beratung bezüglich Vertriebssystemen und die Betreuung von Kartell- und Bußgeldverfahren einen Schwerpunkt unserer Arbeit.
Besondere Expertise haben wir in den Bereichen Verpackungen, Chemie, Presse und Automobillogistik.
Unser Team erarbeitet kreative Lösungen. Wir stehen bei behördlichen Durchsuchungen sehr kurzfristig zur Seite und beraten beim weiteren Vorgehen, etwa dem Stellen von Kronzeugenanträgen. Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir – soweit erforderlich – eng mit Kollegen aus anderen Rechtsgebieten zusammenarbeiten, z.B. dem Gesellschafts- Prozess- und Arbeitsrecht. So können wir frühzeitig die unter allen Gesichtspunkten optimale Lösung für unseren Mandanten identifizieren und kurzfristig umsetzen.
Unser Beratungsangebot im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle umfasst u.a.:
- Vertragsgestaltungen, insbesondere im Vertriebskartellrecht sowie bei Kooperationen und Arbeitsgemeinschaften
- Compliance-Schulungen und Audits
- Kartell- und Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt und vor der Europäischen Kommission
- Persönliche Begleitung im Fall kartellrechtlicher Durchsuchungen („Dawn Raids“)
- Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission
- Koordinierung von internationalen Fusionskontrollverfahren in Zusammenarbeit mit führenden Kanzleien in allen anderen Jurisdiktionen
- Zivilstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten sowie Streitigkeiten vor den europäischen Gerichten
Wir beraten deutsche und internationale Unternehmer und Unternehmen umfassend in allen Phasen von Unternehmenstransaktionen. Unsere Beratung wird geprägt von einer kreativen steuerlichen und rechtlichen Strukturierung durch interdisziplinäre Teams, einer fokussierten Due Diligence und maßgeschneiderten Verträgen. Die persönliche Beratung durch erfahrene Transaktionsanwälte garantiert ein effizientes Projektmanagement.
Unsere Partner zeichnet zudem eine ausgewiesene Expertise in spezifischen Branchen aus, z.B. Automobil, Handel, Luftfahrt und Wehrtechnik, Gesundheit oder Versicherungen. Bei internationalen Transaktionen bilden wir Teams mit führenden Kanzleien im Ausland, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten.
Unser Beratungsangebot im Bereich Mergers & Acquisitions umfasst u.a.:
- Vertretung von Käufern und Verkäufern bei Unternehmensverkäufen
- öffentliche Übernahmen
- Joint Venture Strukturen
- Konfliktlösung nach Transaktionen
Bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist eine sorgfältige Planung erfolgskritisch. Unterschiedlichste Interessen in- und außerhalb des Unternehmens und der Inhaberfamilie müssen zu einem optimalen Ergebnis zusammengeführt werden – sehr individuell und im ständigen Dialog mit allen Beteiligten.
Erbschaft- und Schenkungsteuer lassen sich in vielen Fällen vermeiden oder jedenfalls weitgehend reduzieren; verbleibende Erbschaftsteuer kann steueroptimiert finanziert werden. Stiftungslösungen erhöhen die Mobilität der Gesellschafter, z.B. durch Vermeidung der Wegzugsteuer.
Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmer, Inhaberfamilien und Einzelgesellschafter dabei, die Nachfolge in ihr Unternehmen oder Vermögen zu gestalten und abzusichern. Dies umfasst auch die Beratung von Stiftern und Stiftungen mit wirtschaftlicher oder gemeinnütziger Zielsetzung.
Unser Beratungsangebot im Bereich Nachfolge, Vermögen, Stiftungen umfasst u.a.:
- Vermögensstrukturierungen und -übertragungen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testamente und Erbverträge
- Konzeption und Gründung von Stiftungen
- Erbschaftsteuerlich optimierte Gestaltung von Gesellschafts- und Konsortialverträgen
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Unternehmen werden zunehmend durch öffentlich-rechtliche Vorschriften auf nationaler oder auf europäischer Ebene reglementiert. Das gilt insbesondere für viele Zukunftsindustrien wie Energie, Telekom oder IT, deren Produkte möglichst allen Menschen zugänglich gemacht werden sollen.
Wir stehen unseren Mandanten bei der Verwirklichung ihrer wirtschaftlichen Ziele zur Seite und beraten sie in allen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.
Unser Beratungsangebot im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht umfasst u.a.:
- Umweltrecht: Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht sowie Umwelthaftungs- und Umweltstrafrecht
- Außenwirtschaftsrecht: deutsche, europäische und US-Exportregelungen
- Vergaberecht: Beratung im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungsvorhaben von der Angebotserstellung bis zum Zuschlag, einschließlich Vertretung vor den Vergabekammern und vor Gericht
- Genehmigungsverfahren
- Compliance-Audits und Schulungen
- Haftungs– und strafrechtliche Aspekte
Industrie- und Handelsunternehmen sind in einem globalisierten Marktumfeld stärker denn je Risiken durch Rückrufaktionen und potenzielle Schadensersatzklagen ausgesetzt. Wer bereits bei der Entwicklung des Produkts präventive Systeme zur Qualitätssicherung aufbaut, gerät unter Umständen gar nicht erst in den Fokus der Öffentlichkeit oder vor die Gerichte.
Unsere Experten haben langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung nationaler und internationaler Unternehmen – bei der Entwicklung von Risikovermeidungs- und -minimierungsstrategien bis hin zu Krisensituationen. Zu unseren Mandanten zählen Automobilzulieferer, Pharma-, Chemie- und Tabakkonzerne sowie Hersteller von Haushalts- und medizintechnischen Geräten.
Unser Angebot im Bereich Produktsicherheit und –haftung umfasst u.a.:
- Hilfe bei der Erfüllung von Instruktions- und Warnpflichten
- Kommunikation und Unterstützung in Krisenfällen
- Vorbereitung und Durchführung von Rückrufaktionen
- Meldung von Produktgefahren gegenüber Behörden
- Schulungen
- Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz- und Regressansprüchen
- Durchsetzung von Deckungsansprüchen gegenüber Haftpflichtversicherern
Erfahrung ist die Grundlage des Erfolgs bei der Lösung wirtschaftsrechtlicher Konflikte. In individuell zusammengestellten Teams entwickeln wir optimale Verhandlungs- und Prozessstrategien. Schon im Vorfeld beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei außergerichtlichen Einigungsversuchen.
Unser Angebot im Bereich Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren umfasst u.a.:
- Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts
- Streitigkeiten nach Unternehmenstransaktionen (Post-M&A)
- Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten einschließlich Beschlussmängel- und Anfechtungsverfahren
- Aktien- und kapitalmarktrechtliche Auseinandersetzungen
- Nationale und internationale Schiedsgerichtsverfahren
Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung deutscher und internationaler Mandanten – im Tagesgeschäft wie bei besonderen Geschäftsaktivitäten, z.B. M&A-Transaktionen oder Restrukturierungen.
Wir vertreten unsere Mandanten bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden in Betriebsprüfungen, im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung und vor den Finanzgerichten.
Unser Beratungsangebot im Bereich Steuerrecht umfasst u.a.:
- Akquisitionsstrukturen oder -finanzierungen
- Restrukturierungen
- Cash-Pools
- Holdingstrukturen
- Besteuerung im internationalen Geschäftsverkehr
- Steuerfragen mit internationalem Bezug
- Verrechnungspreis-Konzepte (Entwurf und Verteidigung)
- Steuerverfahren einschließlich Verständigungsverfahren und Schiedsverfahren
- Nachfolgeplanung
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
Unsere Experten bieten umfassendes branchenspezifisches Know-how, verbunden mit wirtschaftlichem Sachverstand und juristischer Expertise – ob bei M&A, im Aufsichts-, Steuer- oder Kartellrecht bis hin zum Rückversicherungswesen.
Zu unseren Mandanten zählen seit vielen Jahren zahlreiche führende nationale und internationale Versicherungen und deren Organe sowie andere Marktakteure. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen.
Unser Beratungsangebot im Bereich Versicherungsunternehmensrecht umfasst u.a.:
- M&A-Transaktionen
- Versicherungsaufsichtsrecht, z.B. bei Funktionsausgliederungen, Investmentstrategien oder der Kapitalausstattung
- Rückversicherungs- und Retrozessionsverträge
- Internationale rückversicherungsrechtliche Schiedsverfahren
- Entwicklung und Vertrieb von Versicherungsprodukten
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren in- und ausländische Hersteller und Vertriebsunternehmen: führende Marktakteure wie aufstrebende Unternehmen, die sich in Deutschland etablieren wollen. Unsere Beratung ist dabei durch einen besonderen Teamansatz geprägt: Wir betrachten die individuelle Frage und Situation unter den verschiedenen rechtlichen Aspekten, wie Vertrags- und Handelsrecht einschließlich AGB, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht oder Steuerrecht; wir behalten aber stets auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Blick – für Lösungen, die Mehrwert schaffen. Unsere Partner haben Erfahrung in fast allen Bereichen des Vertriebs von Gütern und Dienstleistungen.
Schwerpunkte unserer Beratung im Bereich Vertriebssysteme sind:
- Strukturierung von Vertriebssystemen
- Vertragserstellung und Vertragsverhandlungen
- Beratung im Vorfeld von und Vertretung bei Auseinandersetzungen
- Integration und Abgrenzung von/zum E-Commerce
Benefits
Arbeitsplatz / Infrastruktur

Gute Verkehrsanbindung

Kinderbetreuung

Mitarbeiter Handy

Mitarbeiter Laptop

Parkplatz
Aus- & Weiterbildung

Aus- und Weiterbildung
Fitness / Gesundheit

Gesundheitsmaßnahmen
Verpflegung

Getränke

Obst

Snacks
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Zuwendungen / Vergünstigungen

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