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BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

München

Über uns

Sie interessieren sich für die Arbeit in einer großen Wirtschaftskanzlei?


Sie suchen ein Umfeld, in dem Sie sich fachlich weiterentwickeln, das Sie aktiv mitgestalten und in dem Sie als Persönlichkeit mit Ecken und Kanten höchst willkommen sind? Dann sollten Sie sich unsere Kanzlei genauer anschauen.
Erfahren Sie hier, was Sie bei uns als Praktikant, Referendar, Berufseinsteiger oder erfahrener Anwalt erwartet. Nutzen Sie die Gelegenheit, uns intensiver kennenzulernen: unsere Kanzlei, unsere Kultur, insbesondere aber die Menschen, die BEITEN BURKHARDT ausmachen. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Ziele und Wertvorstellungen teilen und wir Sie für einen Einstieg bei BEITEN BURKHARDT begeistern können. Treten Sie mit uns in den Dialog!


Unsere Kanzleikultur


Für uns ist es von zentraler Bedeutung, dass hervorragende Rechtsberatung, Kollegialität und der nötige Spaß an der Arbeit Hand in Hand miteinander gehen. Wir legen deshalb großen Wert auf eine zügige Integration unserer neuen Kolleginnen und Kollegen und auf eine interne Kommunikation, die motiviert, den Gedankenaustausch ermöglicht und das Zusammengehörigkeitsgefühl stärkt.
Hervorragende Leistungen entstehen nur in einem Umfeld, in dem es Freude macht, zu arbeiten. Darum sorgen wir bei uns für ein Umfeld, das intellektuell herausfordernd ist, dem Einzelnen Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten lässt und von Menschlichkeit, gegenseitigem Vertrauen und kollegialem Miteinander geprägt ist. Wir sind keine Einzelkämpfer! Bei uns erarbeiten Sie in Teams mit Kolleginnen und Kollegen mandantenorientierte, fachgebiets- und häufig auch länderübergreifende Lösungen. Dabei sind neben höchster fachlicher Kompetenz flexibles Denken und die Fähigkeit, sich in die Situation des Mandanten hineinzudenken, gefordert.


Ihr Einstieg bei BEITEN BURKHARDT


Praktikum


Lernen Sie uns und unsere Arbeit bereits vor dem Referendariat kennen. Überdurchschnittlich qualifizierten und engagierten Studenten bieten wir im Rahmen eines Praktikums die Möglichkeit, die Tätigkeit eines Wirtschaftsanwalts hautnah zu erleben und schon früh in die Welt der Großkanzleien hineinzuschnuppern. Damit Sie von Beginn an praktisch mitarbeiten können, ist es uns wichtig, dass Sie bereits über die erforderlichen rechtlichen Grundkenntnisse verfügen. Daher ist ein Praktikum in der Regel ab dem 5. Semester sinnvoll. Ihre Bewerbung sollte einen Vorlauf von 3 Monaten haben und Sie sollten mindestens 6 - 8 Wochen Zeit für ein Praktikum mitbringen.


Referendariat


Auch als Referendar sind Sie uns herzlich willkommen. Nutzen Sie die Gelegenheit, uns bereits im Rahmen Ihrer Referendarausbildung kennenzulernen und geben Sie uns dabei die Chance, Sie als Anwalt von morgen zu entdecken. Egal ob Sie in der Anwalts- oder Wahlstation oder auch in einer stationsübergreifenden Nebentätigkeit für uns tätig werden, Sie werden von einem oder mehreren Anwälten in dem von Ihnen gewünschten Rechtsgebiet von Anfang an betreut. Ein Partner wird während Ihrer Tätigkeit bei uns die Aufgaben eines Tutors übernehmen. Sie werden so eng in die Mandatsarbeit eingebunden und lernen sowohl die fachlichen Aspekte als auch unsere Arbeitsweise intensiv kennen. Unsere internen Fortbildungsveranstaltungen stehen Ihnen auch jederzeit offen. Damit wir Sie richtig kennenlernen können und auch Sie die Möglichkeit haben, uns auf die Probe zu stellen, sollten Sie für Ihre Ausbildungsstation bei uns mindestens 3 Monate Zeit einplanen.


Wissenschaftliche Mitarbeit


Sie warten auf einen Referendariatsplatz, suchen promotionsbegleitend eine Tätigkeit oder haben anderweitig einen Zeitraum zu überbrücken? Dann bieten wir Ihnen sowohl nach dem 1. als auch nach dem 2. Staatsexamen die Möglichkeit, uns im Rahmen einer wissenschaftlichen Mitarbeit kennenzulernen. Idealerweise unterstützen Sie unsere Anwälte mindestens 2-3 Tage pro Woche und haben so die Gelegenheit, intensiv an spannenden und herausfordernden Projekten mitzuarbeiten.


Direkteinstieg


Wenn Sie Ihre juristische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder kurz davor stehen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung für einen Direkteinstieg. Natürlich ist uns Ihre Bewerbung auch jederzeit herzlich willkommen, wenn Sie schon erste relevante Berufserfahrung mitbringen.


Unsere Spezialisierungen

BEITEN BURKHARDT berät seit vielen Jahren landwirtschaftliche Verbände sowie Investoren in allen die Landwirtschaft betreffenden Rechtsfragen. Zu unserer besonderen Expertise zählen agrarspezifische Fragen des Energiewirtschaftsrechts, des Bau- und Planungsrechts und des Lebensmittelrechts.


Unsere Beratungsleistung bei Investitionen im Agrarbereich, z.B. in nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energien (Biogas, Biomasse, Wind- und Solarenergie), umfasst sowohl die Erfüllung der sich aus dem öffentlichen Recht ergebenden Anforderungen als auch die vertragliche Gestaltung und Abwicklung einschließlich des Grunderwerbs.


Im Bereich der Lebensmittelherstellung und -vermarktung besitzen wir nicht zuletzt aufgrund unserer langjährigen Beratungstätigkeit für Milcherzeuger und -vermarkter besondere Branchenkenntnisse und umfassende praktische Erfahrungen.


Des Weiteren beraten wir Unternehmen und Verbände in allen rechtlichen Fragen entlang der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette, von der Futtermittelherstellung über die Erzeugung bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel. Auch bei agrarspezifischen Einzelfragen im Landwirtschaftsrecht unterstützen wir unsere Mandanten, insbesondere in den Bereichen:


  • Milchwirtschaft
  • Verbände und Genossenschaften
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Gemeinschaftsagrarrecht, GAP
  • Lebensmittel- und Futtermittelrecht
  • Prämien, Agrarbeihilfen und Agrarsubventionen
  • Erneuerbare Energien
  • Natur- und Landschaftsschutz

Mit rund 65 spezialisierten Anwältinnen und Anwälten verfügt BEITEN BURKHARDT über eines der größten Arbeitsrechtsteams in Deutschland. Auch international - in China und Russland - stehen Ihnen unsere Experten zur Seite.


Unsere Beratung umfasst branchenübergreifend sämtliche Bereiche des Arbeitsrechts. In Deutschland beraten wir Unternehmen in laufenden individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten ("vom Beginn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses"), bei betriebsverfassungsrechtlichen und tariflichen Fragen. Wir sind ausgewiesene Spezialisten bei Restrukturierungsmaßnahmen und verfügen über Know-how im transaktionsbezogenen Arbeitsrecht. Anwälte anderer Rechtsbereiche werden bei Bedarf zur Erarbeitung von Gesamtlösungen hinzugezogen.


Im Überblick:

  • Individualarbeitsrecht von der Vertragsgestaltung bis zur Kündigung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifrecht
  • Restrukturierung mit oder ohne Personalabbau
  • Transaktionsbezogenes Arbeitsrecht
  • Insolvenz und Arbeitsrecht
  • Internationales Arbeitsrecht, Entsendung
  • Betriebliche Altersversorgung

Wir beraten Teilnehmer der Bank-, Finanz- und Versicherungsmärkte in allen relevanten Rechtsgebieten. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Anbieter wie bspw. Banken, Finanzdienstleistungs-, E-Geld- und Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Fondsgesellschaften, als auch deren Kunden, bspw. Unternehmen, Stiftungen, Family Offices und vermögende Privatpersonen. Unsere Beratungspraxis umfasst unter anderem die folgenden Themen:


Finanzierung


  • Leasing und Factoring
  • CTA/Pensionsfonds
  • Cash Pooling
  • Verbriefungen (ABS, RMBS, CMBS, CMO, etc.)
  • Anleihen und Schuldscheine
  • Mezzanine-Finanzierungen
  • Venture Capital und Beteiligungsfinanzierung
  • ÖPP/PPP
  • Syndizierte Kredite, Akquisitions- und Projektfinanzierungen
  • Immobilien-, Schiffs- und Flugzeugfinanzierungen
  • Exportfinanzierung, Akkreditive und Avale
  • Distressed Finance (bspw. Restrukturierung, Debt-Equity, NPL und Work-out)
  • Börsengänge und Kapitalerhöhungen

Bank- und Versicherungsvertragsrecht


  • AGB Banken und Versicherungen
  • Konto- und Depotvereinbarungen, Kundeninformationen
  • Kreditvertrags- und Sicherheitenrecht
  • Bankgeheimnis
  • Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsrecht
  • Zahlungsverkehrsrecht (bspw. Überweisung, Scheck, (elektronische) Lastschriftverfahren, electronic cash (POS), Geld- und Kreditkarten, Online-Zahlungsverkehr, Zahlungsverkehrsabkommen, SEPA)
  • OTC-Derivate (ISDA und Deutscher Rahmenvertrag für Finanzdienstleistungen)

Konfliktlösung


  • Beratung in bank- und kapitalmarktrechtlichen Konfliktsituationen
  • Versachlichende Verhandlungsführung
  • Gesamtheitliche Betrachtung unter Einschluss zivil-, straf- und aufsichtsrechtlicher Aspekte
  • Prozessvertretung (Financial Markets Litigation)
  • Unabhängigkeit (Tätigkeit für Banken und Unternehmen)

Aufsichtsrecht


  • Deutsches und europäisches Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht
  • Gründungen und Übernahme von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungsunternehmen, E-Geldinstituten und Zahlungsinstituten
  • Auflegen und Vertrieb von Investmentvermögen sowie Zulassung von Verwaltungsgesellschaften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
  • Auslagerungen (Outsourcing)
  • Aufsichtsrechtliche Anforderungen an und Pflichten von Geschäftsleitern und anderen Organmitgliedern
  • Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit den Aufsichtsbehörden
  • Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen
  • Anlagevorschriften
  • Börsen-, Depot- und Wertpapierhandelsrecht, EMIR
  • Compliance
  • Insiderrecht, Marktmanipulation, Meldevorschriften
  • Directors Dealings
 

Wir beraten sowohl Kommunen, private Investoren und Bauträger, Bauherren und Architekten als auch Banken und Fonds in allen Phasen ihrer Vorhaben und den damit verbundenen Verträgen. Vertraut mit allen planungs- und baurechtlichen Fragestellungen, setzen wir uns ein für die Schaffung von Baurecht und die gewünschte Entwicklung des Projekts, klären im Planfeststellungsverfahren die Fragen mit den Verwaltungsbehörden und erstellen die Verträge mit allen Ausführenden, nach BGB und VOB/B.


So haben wir bei der Errichtung von Bürohäusern, Hotels und Kliniken, bei Straßen-, Kanal- und Schienenbau sowie bei der Erstellung von Industrieanlagen zum Erfolg unserer Mandanten beigetragen.


Im Überblick:


  • Mitgestaltung von Bauleitplänen einschließlich
  • Entwurf und Verhandlung aller damit in Zusammenhang stehenden Verträge
  • Schaffung von Baurecht
  • Sicherung der Erschließung und der Genehmigung des Vorhabens
  • Planfeststellungsverfahren, insbesondere mit der Lösung von Konflikten noch im Verfahren
  • Generalunter- und Generalübernahmeverträge
  • Bauträgerverträge
  • Architekten-, Ingenieur-, Generalplaner- und Projektsteuerungsverträge
  • Konsortial- und ARGE- Verträge
  • Nachunternehmerverträge

Gestaltung von Compliance-Programmen, Aufbau einer Compliance-Organisation, Schwachstellenanalyse und die Vertretung bei Schadenersatzansprüchen und bei Ermittlungen stehen im Mittelpunkt dieses Kompetenzbereichs.


Wir beraten Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen zu den Anforderungen im Gesellschafts-, Kartell-, Arbeits- und Datenschutzrecht. Für die Besonderheiten in den regulierten Industrien, wie zum Beispiel für Chemie-, Medizintechnik- und Pharmaunternehmen, die Automobilindustrie und die Energiewirtschaft stehen unsere jeweiligen Branchenspezialisten zur Verfügung.


Wir entwickeln maßgeschneiderte Compliance-Systeme und helfen, diese im Unternehmen zu implementieren. Dabei berücksichtigen wir rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte des Unternehmens.


Das Management beraten wir umfassend zu seinen Pflichten und auch zur Einstandspflicht von D&O-Versicherungen. Zudem führen wir Screenings und Audits zur Risikoeinschätzung durch, und können so Schwachstellen in der Unternehmensstruktur oder bereits bestehenden Compliance-Systemen aufspüren.


Im Überblick:


  • Compliance-Anforderungen der BaFin
  • Anforderungen in der Automobilindustrie, für Chemie-, Pharma- und Medizintechnikunternehmen, in der Energie- und Landwirtschaft
  • Aufbau von Compliance-Abteilungen
  • Screenings und Audits zur Risikoeinschätzung
  • Managementberatung einschließlich zu Umfang und Begrenzung von D&O-Versicherungen
  • Vertretung bei Vorwürfen einer Pflichtverletzung, Schadenersatzansprüchen und Ermittlungen

Organhaftung und D&O-Versicherung


Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer, also die Organe von Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen, Vereinen, Anstalten des öffentlichen Rechts und anderen juristischen Personen, werden zunehmend wegen etwaiger Pflichtwidrigkeiten zur Rechenschaft gezogen. Unternehmen und Verbände sind gesetzlich verpflichtet, einen Schaden, der ihnen aus pflichtwidrigem Handeln ihrer Organe entsteht, geltend zu machen.Dies birgt nicht nur hohe Risiken für die Organmitglieder, die mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen haften, sondern übersteigt oftmals auch deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Selbst eine für diese Fälle abgeschlossene Directors and Officers Liability-Versicherung, kurz: D&O-Versicherung, deckt oftmals nur einen Teil des Schadens ab.


Wir beraten nicht nur bei der Prüfung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder deren Abwehr. Mit unserer Expertise stehen wir Unternehmen, Aufsichtsräten, Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern sowie Versicherungsgesellschaften in allen Fragen der Schadenermittlung, der Schadenabwehr und des Versicherungsschutzes zur Seite. Unsere Erfahrung hilft uns sowohl bei der Gestaltung des angemessenen Versicherungsschutzes und der Schadenprävention als auch bei der Schadenabwicklung.


Wir helfen Unternehmen, ihren gesetzlichen Pflichten bei der Verhandlung mit Versicherern, Versicherungsunternehmen bei der Ausgestaltung des Versicherungsschutzes und der Schadenabwehr sowie Organmitgliedern als versicherte Personen bei der Schadenregulierung.


Im Überblick:


  • Prüfung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in enger Zusammenarbeit mit Experten der oftmals betroffenen Kompetenzbereiche, wie zum Beispiel Kartellrecht- und Fusionskontrolle, Mergers and Acquisitions, Sanierung und Insolvenz
  • Prüfung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Organmitgliedern
  • Konzeptionierung der Schadenregulierung und Verhandlung von Kompensationslösungen
  • Beratung bei Abschluss von D&O-Versicherungen mit Berücksichtigung individueller Interessen und Risiken
  • Optimierung des D&O-Versicherungsschutzes
  • Beratung von Organen in versicherungsrechtlichen Fragen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Deckungsansprüchen und Abwehrkosten
 

Unser internationales Team berät europäische, US-amerikanische und asiatische Unternehmen zu sämtlichen Aspekten des europäischen Rechts:
Wir informieren zu den neuesten Entwicklungen und informieren unsere Mandanten über möglichen Handlungsbedarf. Wir wissen, wie man argumentiert, wenn die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Untersuchungen zu Wettbewerbshindernissen Auskunft verlangt. Und wir setzen uns durch unsere Lobbyarbeit für die Interessen unserer Mandanten auch bei künftigen Regulierungsvorhaben ein.

Im Überblick:

  • Beratung zu Auswirkungen und Voraussetzungen neuer Entwicklungen und Vorhaben, u.a. durch Frühwarn- und Compliance-Systeme
  • Vertretung bei Untersuchungen durch die EU-Kommission, insbesondere bei Auskunftsansprüchen
  • Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten bei Legal Lobbying
  • Erstellung von Rechtsgutachten zu erfolgreichen Änderungen von EU-Recht
  • Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof und bei Beschwerden bei Verstößen gegen das EU-Recht

Zu unseren Mandaten gehören große börsennotierte Aktiengesellschaften, mittelständische Unternehmen und familiengeführte Personengesellschaften.

In vorderster Front haben wir wichtige gesellschaftsrechtliche Entwicklungen initiiert und begleitet - beispielsweise beim Delisting und beim Squeeze-Out. Wir beraten die Unternehmen umfassend zur Gestaltung ihrer Einheiten: zum Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften, zu Unternehmensumwandlungen, -spaltungen und -verschmelzungen. Wir sind bei der Neuordnung von Konzernstrukturen tätig, entwerfen Aktienoptionsprogramme, übernehmen die laufenden Beratung im Sinne eines "Corporate Housekeeping" und die Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Im Überblick:

  • Wahl der Rechtsform
  • Gründung und Vertragsgestaltung von Joint Ventures
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung ("Corporate Housekeeping")
  • Corporate Governance und gesellschaftsrechtliche Compliance
  • Umstrukturierung von Konzernen: Umwandlung, Spaltung, Verschmelzung
  • Squeeze-Out
  • Delisting
  • Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung
  • Handelsrechtliche Vertragsgestaltung
  • Verträge zur Organschaft, Ergebnisabführung und Betriebsführung
  • Bilanzrecht

Wir kümmern uns umfassend um den Schutz und die Verteidigung von geistigem Eigentum. Wir sorgen dafür, dass Schutzrechte gesichert werden, und setzen die Rechte unserer Mandanten mit Nachdruck gegenüber Verletzern durch. Wir gestalten und verhandeln Verträge zu Lizenzen und Technologietransfer und analysieren und bewerten bei Transaktionen die Patent- und Markenportfolios. Zudem prüfen wir Werbemaßnahmen und Aussagen auf ihre Zulässigkeit und helfen, wenn sich Wettbewerber unrechtmäßig verhalten.

Im Überblick:

Gewerblicher Rechtsschutz

Wir registrieren, verwalten, schützen und verteidigen die Rechte unserer Mandanten weltweit an

  • Marken, Firmen, Namen, Titeln und Domains
  • Patenten, Know-how, Gebrauchs- und Geschmacksmustern

Urheberrecht

Wir gestalten und verhandeln Verträge und vertreten unsere Mandanten vor Gericht in allen urheberrechtlichen Fragen, insbesondere

  • Schutz und Erwerb von Content (Text / Bild / Musik)
  • Verwertung von Content (einschließlich Syndication und Agenturgeschäft)
  • Lizenzverträge mit Rechteinhabern oder Lizenznehmern
  • Recht der Verwertungsgesellschaften
  • Recht der Filmproduktion und Filmverwertung

Das Urheberrecht spielt naturgemäß eine große Rolle in unserem Kompetenzbereich Medien, Musik, Unterhaltung, Kultur, Verlage.

Durch unsere laufende Beratung zu Hauptversammlungen kennen wir die Brennpunkte bei Einberufung, Aktionärsinformation, Versammlungsleitung und Abstimmungsprozedere aus ständiger Praxis - insbesondere auch die unterschiedlichen Ausprägungen von "Berufsopponenten" einschließlich der Reaktionsmöglichkeiten und den zunehmenden "Shareholder Activism".

Wir helfen, die Anfechtungsrisiken zu verringern, weil wir mit Vorstand, Rechtsabteilung und externen HV-Dienstleistern in allen Stadien zusammenarbeiten: in der Planungsphase, in den Tagen nach der Einladungsbekanntmachung, während und nach der HV. Über reines "Back Office" in der HV hinausgehend, können wir moderierend eingreifen und Krisensituationen entschärfen.

Selbstverständlich berücksichtigen wir die jüngsten, teils noch nicht allgemein veröffentlichten Gerichtsentscheidungen sowie die Auswirkungen neuer Gesetzesvorhaben.

Im Überblick:

  • Prüfung aller Modalitäten für Einberufung und Organisation
  • Beurteilung von Gegen- oder Ergänzungsanträgen und Mitteilungen an Kreditinstitute
  • Effizientes Coaching der Versammlungsleitung mit abgesicherten Handlungsempfehlungen (Leitfäden und Sonderleitfäden) im unmittelbaren Vorfeld der HV
  • HV- Back Office und Krisenmoderation
  • Abwicklung und Eintragung relevanter Beschlüsse in das Handelsregister
  • Vorbereitung und Begleitung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen unter Einbeziehung des aktienrechtlichen Freigabeverfahrens zur Überwindung einer Registersperre
  • Support eines rechtlich zulässigen Investor Relations

Ob auf Anbieter- oder auf Anwenderseite - wir beraten unsere Mandanten umfassend in allen Fragen des IT-Rechts.
Bei komplexen IT-Projekten beraten wir unsere Mandanten hinsichtlich der Planung und Umsetzung; wir gewährleisten - soweit erforderlich - ein pragmatisches Konfliktmanagement und gestalten so die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Basis für eine fristgerechte und praktikable Umsetzung des Projekts bieten. Kommt es dennoch zu Konflikten, vertreten wir unsere Mandanten in Gerichts- oder Schiedsverfahren. Bei Outsourcings oder Transaktionen mit IT-Bezug prüfen wir bestehende Hard- und Softwareverträge und unterstützen unsere Mandanten bei der rechtlichen Vorbereitung des Projektes. Hierbei können unsere Mandanten auch auf unsere langjährige und umfassende Erfahrung im Bereich der Vergabe und der Ausschreibung von IT-Projekten setzen.
Ferner beraten wir unsere Mandanten bei dem Abschluss von speziellen Softwareentwicklungs-, Systemintegrations- sowie Infrastrukturverträgen einerseits wie auch bei der Gestaltung von Softwarevertriebsmodellen und bei Fragen zum Softwarelizenz-Management andererseits.
Unsere Beratung umfasst ferner IT-Compliance, Datenschutzrecht und IT-Sicherheit. Hier unterstützen wir unsere Mandanten bei der Bestimmung der Compliance-relevanten Aspekte in ihrem Unternehmen, prüfen die vorhandenen Compliance-Strukturen und bieten Maßnahmen zur Beseitigung von entsprechenden Defiziten und der Entwicklung eines entsprechenden Codes of Conduct an. Darüber hinaus beraten wir bei der Entwicklung von Datenschutz- und IT-Sicherheits-Konzepten sowie bei der Erstellung von Datenschutzrichtlinien und -vertragsklauseln. Dies umfasst auch die Prüfung und Ergänzung oder Erstellung von Arbeitsverträgen hinsichtlich der Internet- und E-Mail-Nutzung sowie der Datensicherheit.
In diesem Zusammenhang beraten wir unsere Mandanten auch gerne zu den Chancen und Risiken des Cloud-Computings und zwar sowohl hinsichtlich Private- als auch Public-Clouds. Schließlich beraten wir auch gerne bei Rechtsfragen zur Nutzung von Social-Media-Daten und zu Big-Data.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung im IT-Recht liegt im Bereich E-Commerce. Hier beraten wir unsere Mandanten in allen Rechtsfragen rund um Internetshops, Plattformen oder sonstigen Online-Angeboten. Beispielsweise unterstützen wir im Bereich des Marken- und Urheberrechts bei der Wahl des Domainnamens, der Domainregistrierung oder der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Domaingrabber. Wir begleiten unsere Mandanten rechtlich bei der Ausgestaltung Ihres Online- / Internetshops sowie bei wettbewerbs- und markenrechtlichen Fragen in diesem Bereich und bei Fragen zur Content-Lizenzierung und zur Haftung.
Auch in dem immer wichtiger werdenden Bereich des M-Commerce bieten wir Ihnen unser Know-how an und beraten gerne bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Vertrieb von Apps für Smartphones- und Tablets.
Auch im Telekommunikationsbereich stehen wir unseren Mandanten bei der Planung, Umsetzung und Implementierung Ihrer Projekte zur Verfügung.
Kaum ein Wirtschaftsbereich ist einem so dynamischen Wandel unterworfen wie die Telekommunikationsbranche. Während die klassische Festnetztelefonie weiter an Bedeutung verliert, hat sich die mobile Kommunikation zu einem zentralen Element vieler innovativer Geschäftsmodelle entwickelt. Sei es die Nutzung von Büchern, Spielen und Filmen über mobile Endgeräte, die Bezahlung von Bahntickets über die Telefonrechnung, der Zugang zu Social Media Angeboten von unterwegs oder die Steuerung von Verkehrsströmen zur Stauvermeidung durch die Auswertung von Standortdaten: Telekommunikation ist eine unverzichtbare Säule neuer Dienste und Leistungen.
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit für unsere Mandanten im Telekommunikationsbereich verfügen wir über umfassende Erfahrungen bei der rechtlichen Gestaltung und Umsetzung komplexer TelCo-Projekte. So werden wir häufig bereits in der Planungsphase eingebunden, um bei neuen Geschäftsmodellen telekommunikationsrechtliche Anforderungen von Anfang an zu berücksichtigen. Aufgrund der Tatsache, dass unterschiedliche Medien immer enger miteinander verknüpft sind, erfolgt dies stets in enger Abstimmung mit unseren Spezialisten aus anderen Rechtsbereichen, wie es beispielsweise bei der erfolgreichen rechtlichen Umsetzung eines innovativen mobilfunkgestützten TV-Konzeptes der Fall war.
Regelmäßig übernehmen wir für unsere Mandanten die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen mit Mobilfunknetzbetreibern (z.B. im Bereich Mobile Payment, WAP-Billing und SMS-Dienstleistungen), Service Providern, technischen Dienstleistern und Call Centern. Ein wichtiger Teil unserer Beratungspraxis stellt auch die Vertragsgestaltung bei der Lizenzierung von Content, wie Filme, Apps, Musik und Spiele, für eine mobile Nutzung dar. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen und Geschäftsbedingungen mit Nutzern von Telekommunikationsleistungen oder sonstigen Diensten mit Telekommunikationsbezug. Schließlich vertrauen uns unsere Mandanten seit Jahren im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Erfüllung telekommunikationsrechtlicher Pflichten bei der Bewerbung, Erbringung und Abrechnung solcher Dienste.
Dabei sind wir auch mit internationalen Sachverhalten im Telekommunikationsbereich vertraut, wie z.B. unserer Beteiligung an einer europaweiten Studie zur Nutzung von Mobilfunkdaten bei der Erforschung von Tourismusentwicklungen zeigt.
Darüber hinaus begleiten wir Unternehmen bei Regulierungs- und Lizenzverfahren, Fre-quenzausschreibungen sowie bei Kartellfragen und Verfahren wegen Rufnummernmiss-brauchs. Schließlich verfügen wir auch über umfassende Erfahrung bei der Begleitung von Transaktionen im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur, insbesondere im Mobilfunkbereich. Damit sind wir kompetente Berater für unsere Mandanten für praxisbezogene rechtliche Lösungen bei sämtlichen Herausforderungen mit Telekommunikationsbezug. 
Informationstechnologie

  • (Business Process) Outsourcing
  • Projekt- und Lizenzverträge - einschließlich der Steuerung problematischer IT-Projekte
  • Softwareentwicklungs- und -anpassungsverträge
  • Ausrüstungsverträge
  • Wartungs- und Pflegeverträge
  • Vertriebsvereinbarungen (OEM, Value Added Reseller, etc.)
  • Source Code Hinterlegungsvereinbarungen für Ihre Absicherung im Insolvenzfall
  • Open Source
  • Systemintegration
  • Rechtsfragen zur Inhaberschaft von Datenbanken

eCommerce mCommerce

  • Gestaltung von Internetshops
  • Content-Lizenzierung
  • Haftung für Content und Links
  • Rechtsfragen rund um Domains
  • AGB-Gestaltung
  • Impressum
  • Rechtliche Ausgestaltung von Apps für Smartphones
  • Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Apps

Datenschutz-Compliance

  • Datenschutz-Audits
  • Unterstützung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder Funktion als externer Datenschutzbeauftragter
  • Codes of Conduct und Compliance
  • Gestaltung von Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen (Geheimhaltung)
  • Absicherung von grenzüberschreitenden Datenflüssen,
  • Verschlüsselungen
  • Datenschutz-Policies und Betriebsvereinbarungen z.B. zur E-Mail- und Internetnutzung im Unternehmen
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden

Telekommunikationsrecht

  • Mobile Services & Mobile Payment
  • Mobilfunknetzbetreiber- und Serviceproviderverträge
  • Marktregulierung und Missbrauchsaufsicht
  • Kundenverträge und AGB
  • Mehrwertdienste und sonstige telekommunikationsgestützte Dienste
  • Vertrieb von Mobile Content
  • Lokalisierungsdienste (Location-based services)
  • Call Center Verträge
  • Bereitstellung / Übertragung von Telekommunikationsinfrastruktur

Wir beraten Banken sowie Emittenten national und international umfassend bei Eigenkapital-transaktionen sowie bei der Strukturierung und Börsenzulassung von Derivaten, Schuldver-schreibungen und GDR- oder ADR-Programmen. Außerdem beraten wir bei öffentlichen Übernahmen und der Auflegung von Investment Fonds (OGAW und AIF).

Im Überblick:

  • IPOs, SPOs und Bezugsrechtsemissionen
  • SPACs und REITs
  • Derivate, wie z.B. Zertifikate
  • Schuldverschreibungen
  • Freundliche und feindliche öffentliche Übernahmen
  • Beratung im Zusammenhang mit den Folgepflichten einer Börsenzulassung und kapitalmarktrechtlicher Compliance
  • Delisting
  • Unternehmensanleihen (einschließlich Exchangeables, Convertables), High Yield Bonds
  • Investmentfonds

Die Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen des Kartellrechts gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Dies gilt für geplante Zusammenschlüsse von Unternehmen ebenso wie für die Kooperation mit Wettbewerbern oder für das Verhalten gegenüber Kunden und Zulieferern. Unternehmenskäufe können am Veto einer einzigen Kartellbehörde scheitern. Verstöße gegen das fusionskontrollrechtliche Vollzugsverbot sind bußgeldbewehrt. Unternehmen nahezu aller Branchen sehen sich in den letzten Jahren einem steigenden kartellrechtlichen Risiko ausgesetzt. Die national und international anwendbaren Kartellrechtsnormen werden immer komplexer. Die Beurteilungsrisiken nehmen zu. Darüber hinaus hat sich der Verfolgungsdruck der Kartellbehörden weltweit erhöht. Kartellverstöße werden mit empfindlichen Geldbußen sanktioniert. Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche werden zunehmend geltend gemacht. Deshalb ist die Beherrschung von kartellrechtlichen Risiken heute ein wesentliches Element erfolgreicher Unternehmensführung.


Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend in allen Aspekten des Kartellrechts auf nationaler und internationaler Ebene. Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere die Fusionskontrolle, Kartell- und Missbrauchsverfahren sowie das nationale und EU-Beihilfenrecht. Unser Kartellrechtsteam verfügt über langjährige Erfahrungen in der Bearbeitung von Kartellrechtsmandaten in allen wesentlichen Branchen sowie Kontakte zu nationalen und europäischen Kartellbehörden.


Bei internationalen Fällen arbeiten wir mit unseren eigenen Auslandsbüros sowie mit unserem Netzwerk erstklassiger Kartellrechtskanzleien in allen wesentlichen Jurisdiktionen und können so maßgeschneiderte integrierte Teams für multijurisdiktionale Verfahren anbieten.


Im Überblick:


  • Vertretung bei Fusionskontrollverfahren der Europäischen Kommission und nationaler Kartellbehörden
  • Koordinierung von internationalen (multijurisdiktionalen) Fusionskontrollverfahren
  • Beratung und Vertretung bei kartellrechtlichen Bußgeldverfahren, einschließlich der Begleitung bei Durchsuchungen der Kartellbehörden (Dawn Raids) und Kronzeugenanträgen sowie der gerichtlichen Vertretung
  • Beratung und Vertretung bei Missbrauchsverfahren gegen marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen
  • Durchsetzung und Abwehr von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen
  • Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Programmen, einschließlich Audits, Schulungen und Leitfäden
  • Kartellrechtliche Vertragsberatung z.B. bei Kooperations-, Lizenz-, Entwicklungs-, Vertriebs- oder Unternehmenskaufverträgen
  • Beratung im Beihilfe- und Subventionsrecht
  • Anmeldungen von Investitionsvorhaben in strategischen Bereichen (Außenwirtschaftsgesetz)
  • Internationaler Handel (Antidumping, Beihilfenkontrolle, Exportkontrolle, WTO)

Seit Gründung unserer Kanzlei gehört der Bereich Mergers & Acquisitions zu den Kernkompetenzen von BEITEN BURKHARDT. Wir beraten bekannte börsennotierte Gesellschaften, große und mittlere Unternehmen des Mittelstands, Unternehmen der öffentlichen Hand, aber auch Finanzinvestoren bei nationalen und internationalen Unternehmenszusammenschlüssen, öffentlichen Übernahmen, Unternehmenskäufen und -verkäufen aus privater Hand.


Über eine besondere Expertise verfügen wir im Bereich von Transaktionen im Mid-Cap Bereich, denn hier haben wir im Wesentlichen unsere umfangreiche Transaktionserfahrung gesammelt. Aufgrund der Größe unseres Teams, unserer Aufstellung nach Branchen und unserem multidisziplinären Full Service Ansatz können wir in solchen Transaktionen wie wenige unserer Mitbewerber erfolgreich, schnell, effizient und damit auch kostengünstig unterstützen. Neben unserer Branchenkompetenz verfügen wir zudem über eine sehr breit aufgestellte gesellschaftsrechtliche Praxis, die bei M&A-Transaktionen und darüber hinaus auch in allen anderen wesentlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts sehr erfahren ist. Die enge Verzahnung mit unserem Steuer- und Bewertungsteam der BBWP ermöglicht eine umfassende interdisziplinäre Begleitung aus einer Hand. Aufgrund gewachsener Allianzen mit unseren Best Friends Kanzleien im Ausland können wir auf eine hoch spezialisierte, globale Infrastruktur zurückgreifen – auch dort wo wir kein eigenes Büro haben. Dies ermöglicht uns, jederzeit und an jedem Ort ein passendes Team zusammenstellen. Als erfahrener Deal Counsel begleiten wir M&A Transaktionen daher auch stets souverän über die Grenze. 


Im Überblick:


  • Öffentliche Übernahmen und Beratung bei der Abwehr feindlicher Übernahmen
  • Erwerb im Rahmen oder außerhalb eines Bieterverfahren
  • Begleitung von Due Diligence (legal, tax & financial) Prozessen auf Verkäufer- und Käuferseite
  • Management-Buy-outs und -Buy-ins
  • Joint Ventures und Minderheitsbeteiligungen
  • Carve-outs
  • Akquisitionsfinanzierungen, Leveraged Buy-outs
  • Strukturierung der Transaktion auf Verkäufer- und Käuferseite
  • Nationale und grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse
  • Transaktionsbedingte Umstrukturierungen aller Art
  • Transaktionsbegleitende Steuerberatung
  • Unterstützung (rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich) bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Post Merger Integration
  • Nationale und europäische Fusionskontrolle
  • Transaktionen aller Art im Zusammenhang mit Privatisierungen
  • Begleitung insolvenznaher M&A Prozesse (Distressed M&A)
  • Deal Counsel

Der Private Equity Markt befindet sich aufgrund der sich in den vergangenen Jahren in kurzen Zyklen abwechselnden Finanz- und Wirtschaftskrisen in einem stetigen Umbruch. Nicht nur die zunehmende Regulierung von Private Equity Fonds, etwa durch die AIFM-Richtlinie, sondern auch die neuen aufsichtsrechtlichen Regelungen auf der Ebene der finanzierenden Banken erfordern von jedem Investor regelmäßig eine Neubewertung von Risiken und gegebenenfalls eine Anpassung des Geschäftsmodells. Auch wenn Banken wieder zunehmend bereit sind, Unternehmenstransaktionen insbesondere in Wachstumsunternehmen zu finanzieren, bedarf es auf der Investorenseite bei der Akquisitionsfinanzierung sowohl auf der Eigen- als auch der Fremdkapitalseite noch immer deutlich komplexerer Steuer- und Finanzstrukturen, als dies vor dem Beginn des "new normal" der Fall war. Hierfür sowie für das in diesem schwierigen und von Unsicherheiten geprägten Umfeld ist für den Erfolg einer Transaktion ein zielgerichtetes, rechtlich abgesichertes Vorgehen entscheidend. Darauf sind wir von BEITEN BURKHARDT vorbereitet und bieten unseren Mandanten praxistaugliche und gleichzeitig innovative Lösungen.


BEITEN BURKHARDT begleitet seit vielen Jahren überwiegend Transaktionen (einschließlich LBO) im deutschen Mittelstand und ist zunehmend Ansprechpartner für Venture Capital Fonds und Family Offices. Hier vertritt BEITEN BURKHARDT sowohl Investoren als auch Strategen in Transaktionen mit Beteiligung von Private Equity und Venture Capital Häusern (sell- oder buyside) und berät dabei die gesamte Bandbreite von Private Equity Transaktionen, einschließlich der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.


Im Überblick:


Unsere Leistungen umfassen

  • Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA/CA),
  • Bid- und Process Letter,
  • Gestaltung und Verhandlung von Termsheets bzw. LOI,
  • Durchführung sowohl der rechtlichen, als auch der steuerlichen und finanziellen Due Diligence,
  • Begleitung der steuerlichen Strukturierung und Finanzierung (einschließlich SEED),
  • Kaufvertragsgestaltung und -verhandlung (asset oder share deal),
  • Implementierung von Management-Beteiligungsprogrammen,
  • Beratung bei der Aufnahme weiterer Investoren und Rekapitalisierung,
  • Restrukturierungen (einschließlich ringfencing) und Refinanzierungen sowie
  • Börsengänge (IPO), Buy-Outs (z.B. im Wege eines MBO) und andere Exitszenarien.

In Zusammenarbeit mit den Experten unseres Kooperationspartners, der BBWP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können wir darüber hinaus umfassende Leistungen im Bereich der Unternehmensbewertung anbieten. 


Selbstverständlich bieten wir unseren Mandanten zu konkurrenzfähigen Bedingungen auch die Integration der Zielgesellschaft in ihr Portfolio sowie die laufende Beratung ihrer Portfoliogesellschaften an. Durch eine laufende Beratung stellen wir sicher, dass ein späterer Verkaufsprozess schnell, reibungslos und erfolgreich erfolgen kann.


Die einzelnen Branchengruppen von BEITEN BURKHARDT verbinden dabei rechtliche Kompetenz mit solidem Know-how über die betroffenen Industrien. Auch hierfür spielt unsere Kenntnis über die spezifischen Anforderungen der Beteiligungskapitalgeber sowie die Vertrautheit mit dem Geschäft des deutschen Mittelstands für unsere Mandanten regelmäßig eine entscheidende Rolle.

Das Team aus Prozessanwälten mit langjähriger Erfahrung berät und vertritt Mandanten bei handels-, unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Konflikten jeglicher Art, vor Gericht und außergerichtlich in Schiedsverfahren und alternativer Streitbeilegung (ADR).

Im Überblick:

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten insbesondere

  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Verfahren wegen Organhaftungsstreitigkeiten (inkl. Auseinandersetzung mit D&O-Versicherung)
  • Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren
  • aktienrechtliche Sonderprüfungen und Klagezulassungsverfahren
  • Ausscheiden von Gesellschaftern, Abfindungs- und Bewertungsfragen, Gesellschafterwechsel

Unternehmens- und zivilrechtliche Streitigkeiten insbesondere

  • Streitigkeiten aus Unternehmenskaufverträgen (Post Mergers & Acquisitions)
  • Ansprüche aus Lieferverträgen
  • Abwehr von Anlegerschutzklagen
  • Ansprüche aus Mängelgewährleistung
  • Ansprüche aus Produkthaftung Schiedsverfahren (Ad-Hoc, ICC, DIS, UNCITRAL u.a.)
  • Gestaltung von Schiedsvereinbarungen
  • Parteivertretung
  • Auswahl von Schiedsrichtern
  • Mitwirkung als Parteischiedsrichter, Einzel- und vorsitzender Schiedsrichter
  • Durchsetzung von Schiedssprüchen

Alternative Streitbeilegung (Mediation, Schlichtung, Adjudikation u.a.)

  • Entwicklung von Konfliktmanagementsystemen
  • Entwurf von vertraglichen Bestimmungen zur Konfliktlösung
  • Risikoanalyse für bestehende Konfliktsituationen
  • Auswahl und Durchführung der Streitbeilegungsverfahren

Wir beraten Unternehmen und Finanzinstitute zu den Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Restrukturierung und Sanierung sowie vor, während und in der Insolvenz.

Für Schuldnerunternehmen erarbeiten wir die Sanierungs- und Restrukturierungskonzepte einschließlich der bilanziellen und finanziellen Strukturen. Wir beraten bei der Liquidation, entwerfen und prüfen Insolvenzpläne, verhandeln mit den Steuerbehörden und stellen Sanierungserlassanträge. Die geschäftsführenden Organe des Schuldnerunternehmens beraten wir zur Vermeidung von Haftungsansprüchen und strafrechtlich relevanten Handlungen. Gläubiger unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und entwickeln Sicherungskonzepte zum Schutz dieser Forderungen.

Außerhalb der Krise beraten wir insolvenzfeste Bilanzrestrukturierungen wie z.B. die Verbriefung von Forderungen oder die Umsetzung von Contractual Trust Arrangements.

Im Überblick:

  • Sanierungs- und Restrukturierungskonzepte
  • Beratung von Schuldnern, insbesondere von Geschäftsführern und Vorständen
  • Beratung von Gläubigern
  • Strukturierung von Banken- und Lieferantenpools
  • Unternehmenskauf aus der Insolvenz
  • Mitarbeit im Gläubigerausschuss
  • Liquidationen
  • Insolvenzsteuerrecht
  • Insolvenzstreitigkeiten
  • Entwurf und Prüfung von Insolvenzplänen
  • Begleitung des Insolvenzverwalters
  • Bilanzrestrukturierungen
  • Finanzielle Restrukturierung
  • Umschuldungen und Kreditrestrukturierung

Wenn wir an den Start gehen, dann holen wir das Maximum aus uns heraus. Mit dieser Einstellung gehen wir nicht nur an unsere sportlichen Aktivitäten in der Freizeit, sondern auch an unsere Arbeit für Sie. 


Aus eigener Erfahrung im Sport wissen wir, dass es auf den ersten Blick Grenzen geben kann. Die Herausforderung besteht jedoch darin, diese nie als unüberwindbar anzusehen, sondern als stetige Motivation zu sehen, diese Grenzen zu überschreiten. Diesen Grundsatz zeichnet im Besonderen unsere Arbeit im Bereich des Sportrechts aus. 


Die Faszination des Sportsrechts ist aus unserer Sicht dessen unheimliche Dynamik und Vielschichtigkeit. Kaum ein anderer Bereich entwickelte sich in den letzten Jahren so gravierend, wie der (professionelle) Sport. Dieser Entwicklung und der zunehmenden Professionalisierung ist es auch geschuldet, dass das Recht vermehrt Einzug in Bereiche des Sports erhält oder erhalten hat, die zuvor kaum im Fokus des Rechts standen. 


Wir sehen uns als Berater, die die Entwicklungen im Sport(-recht) genau verfolgen, um Ihnen als kompetenter Ansprechpartner in diesem Bereich zur Seite zu stehen. Unser Ziel ist es, Ihre Vorstellungen bestmöglich in dem Geflecht aus nationalen und internationalen Vorgaben der Verbände, der Politik und der Gesetze umzusetzen. Um dies zu erreichen, müssen manchmal bekannte Grenzen überschritten werde, aber Grenzen sind ja bekanntlich da, um überschritten zu werden. 


Im Überblick:


  • Gestaltung von Verträgen mit Spielern, Trainern
  • Begleitung von und Beratung bei Spielertransfers
  • Beratung bei Verstößen gegen Anti-Dopingrichtlinien
  • Erstellung/ Überarbeitung von Satzungen/ Regelwerken
  • Vertretung vor staatlichen Gerichten sowie vor Schiedsgerichten, national wie international
  • Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Profivereine
  • Ausgliederungen der Profiabteilungen aus Vereinen
  • Kartellrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Monopolstellung von Verbänden
  • Beratung bei der Rettung wirtschaftlich angeschlagener Vereine
  • Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie beispielsweise Ticket AGB
  • Beratung von Sportveranstaltern, insbesondere zu Fragen der Haftung
  • Gründung von Vermarktungsgesellschaften
  • Erstellen und Prüfen von Sponsorenverträgen
  • Marken- und wettbewerbsrechtliche Beratung von Vereine und Spielern
  • Beratung bei der Planung und Finanzierung von (internationalen) Meisterschaften
  • Steuerliche Beratung, insbesondere im Bereich der Gemeinnützigkeit, einschließlich Verhandlungen mit den Finanzbehörden
  • Betreuung von sportnahen oder den Sport fördernde Stiftungen

Durch unsere vorausschauende Beratung machen wir oft aus einem steuerlichen Hindernis ein Gestaltungswerkzeug.

Wir beraten nationale und internationale Unternehmen, Fonds, Initiatoren und Manager zu komplexen steuerlichen Strukturierungen sowie bei ihren allgemeinen Steuerfragen, einschließlich der Fragen zu Gemeinnützigkeit. Das dazu notwendige spezielle Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge haben wir uns über Jahre erarbeitet.

Im Zollrecht stellen wir durch unsere Frühwarnsysteme sicher, dass Importe stets mit den geltenden Zollvorschriften in Einklang sind und erleichtern so auch die Zollkontrollen.

Bei Zollstreitigkeiten beraten wir zu den rechtlichen und finanziellen Folgen und entwickeln praxisnahe Aktionspläne.

Im Überblick:

  • Unternehmenssteuerrecht
  • Transaktionssteuerrecht
  • Internationales Steuerrecht
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung
  • Besteuerung von nationalen und internationalen Private Equity- und Investment-Fonds, REITs und SPACs
  • Investment- und Fondssteuerrecht
  • Immobiliensteuerrecht
  • Steuerverfahrensrecht
  • Strafrecht bei Steuervergehen
  • Zoll-Frühwarnsysteme für Zollvorschriften, Zertifizierungs- und Anerkennungsanforderungen
  • Zölle und Zolltarife
  • Außertarifliche Handelsbeschränkungen und Ursprungsfragen
  • Zivil- und strafrechtliche Folgen von Verstößen gegen das Zoll- oder -verfahrensrecht
  • Zollrechtliche Verfahren
  • Gestaltungsmöglichkeiten zu Gemeinnützigkeit

Wir prüfen und identifizieren die Fördermöglichkeiten von Projekten und passen sie und die dazu erforderlichen Vereinbarungen optimal an die jeweiligen Regelungen an. Wir wissen auch, wo im Einzelfall eine Genehmigung durch die Europäische Kommission einzuholen ist. Mit den Regularien der Europäischen Union bestens vertraut, begleiten wir unsere Mandanten auch in den entsprechenden Antrags- und Bewilligungsverfahren.

Im Überblick:

  • Beihilfenoptimierte Strukturierung und Standortberatung für Greenfield Investments
  • Unterstützung bei Anmeldungs- und Antragsverfahren
  • Gutachten und Prüfung zur Rückforderbarkeit von Beihilfen
  • Verhandlungen mit Behörden - auf europäischer und nationaler Ebene
  • Beschwerden bei der EU-Kommission zum Missbrauch von Beihilfen oder zu illegalen Beihilfen

Wir beraten Käufer und Verkäufer von Unternehmen, Anlagen und Immobilien sowie zu Erwerb, Ansiedlung und Betrieb gewerblicher und landwirtschaftlicher Unternehmen. In enger Abstimmung mit den Behörden entwickeln wir für unsere Mandanten wirtschaftliche Lösungen, oft in Zusammenarbeit mit Umweltgutachtern, technischen Beratern und Architekten.

Wir identifizieren und bewerten die Haftungsrisiken zu Altlasten sowie bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen und ermitteln die finanziellen Risiken bei Einhaltung der einschlägigen Regularien, etwa von Emissionen, zu Entsorgung von Abfällen und Abwässern, zu Gebäudeschadstoffen oder zur Handhabung gefährlicher Stoffe. Bei der Vertragsgestaltung sorgen wir für die interessengerechte Verteilung der identifizierten Haftungsrisiken.

Im Überblick:

  • Verfahren der Anlagenzulassung
  • Compliance sowie Anpassung an künftige gesetzliche Vorgaben
  • Entsorgung von Abfällen und Abwässern
  • Abwehr von behördlichen Maßnahmen wie nachträglichen Auflagen, Betriebsstilllegungen oder Sanierungsverfügungen
  • Öffentlich-rechtliche Verträge mit Behörden, z.B. Sanierungsvereinbarungen
  • Durchsetzung von Regressansprüchen
  • Abwehr störender Vorhaben, z.B. emittierender Anlagen in der Nachbarschaft
  • Naturschutzrecht
  • Emissionshandel
  • Vorgaben für die Industrie, z.B. WEEE-Richtlinie, RoHS-Richtlinie / ElektroG, Verpackungsverordnung

Wir regeln mit Unternehmern und vermögenden Privatpersonen die Fragen der Nachfolge und der Vermögensstrukturierung. Wir erarbeiten das Nachfolge- und Vermögenskonzept, beraten zuvorweggenommener Erbfolge und sichern den Nachlass vor Vollstreckungsgefahren – immer unter dem Aspekt, die steuerlich optimale Lösung zu finden. Dazu errichten wir auch Stiftungen oder Trusts und erstellen die für Sie passende Satzung.
Besondere Erfahrung haben wir auch mit der Gründung von Stiftungen und Trusts. Wir erstellen die Satzungen und prüfen die Einhaltung der Kriterien für die Gemeinnützigkeit. Diese Erfahrung nutzen wir auch, um in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge die passende Form zu finden.
Zudem vertreten wir auch Erben und Vermächtnisnehmer bei der Auseinandersetzung eines sich im Nachlass befindlichen Unternehmensvermögens.

Im Überblick:
•    Stiftungs- und Trustgestaltungen, auch mit Auslandsbezug
•    Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen nach Erbfällen 
•    Vorweggenommene Erbfolge
•    Steueroptimierte Nachlass- und Vererbungsstrukturen 
•    Sicherung des Nachlasses vor Vollstreckungsgefahren
•    Erbrecht
•    Mittelaufbringung (Spenden, Sponsoring, etc.)
•    Gestaltung von Satzungen und Steuerbegünstigungsregeln(§§ 51 ff AO)
•    Abgrenzung von ideeller Sphäre, Vermögensverwaltung, wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 
•    Veräußerungen und Ausgliederungen von steuerbegünstigten und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben 
•    Abstimmung mit Aufsichts- und Finanzbehörden

Vergaberecht ist eine Querschnittsmaterie. Insbesondere Großprojekte der öffentlichen Hand berühren neben vergabe-, vertrags- und haushaltsrechtlichen Fragestellungen oft eine Vielzahl weiterer Rechtsgebiete wie Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Steuer- oder Arbeitsrecht.

BEITEN BURKHARDT ist eine der führenden Kanzleien im Bereich der vergaberechtlichen Beratung. Wir begleiten schwerpunktmäßig öffentliche Auftraggeber auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene bei der Vorbereitung, Durchführung und Realisierung von Beschaffungsmaßnahmen. Ein Fokus liegt hier auf komplexen Großvorhaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Daneben beraten wir auch anbietende Unternehmen bei der Teilnahme an Vergabeverfahren.

Unsere besondere Stärke zeigt sich in dem vielfach bewährten Ansatz, innerhalb unserer Praxisgruppe auch ständig über vergaberechtlich geprägte Zivil- und Gesellschaftsrechtler verfügen zu können. Damit sind wir in der Lage, auch komplexe Beschaffungen umfassend und aus einer Hand zu betreuen. Zur integrativen Lösung von besonderen technischen oder betriebswirtschaftlichen Fragestellungen lassen sich jederzeit auch kurzfristig weitere Berater einbeziehen, mit denen wir eine langjährige erfolgreiche Kooperation pflegen. Insbesondere die öffentliche Hand beraten wir erfolgreich in allen Phasen des Beschaffungsprozesses zu den jeweils einschlägigen rechtlichen Aspekten.

Dazu gehört soweit erforderlich natürlich auch die umfassende Vertretung im Falle streitiger Auseinandersetzungen wie der Begleitung und Durchführung von Rügeverfahren gegenüber Bewerbern und Bietern und die Vertretung vor den Vergabekammern und Vergabesenaten im Rahmen von Nachprüfungsverfahren.

Schließlich umfasst der von uns angebotene ganzheitliche Ansatz auch eine lückenlose Begleitung in der sich an die Zuschlagserteilung anschließende Ausführungsphase mit der Implementierung von Verträgen, das Vertragscontrolling sowie die Durchführung und Begleitung von Folgeverhandlungen.
Im Überblick:

  • Gestaltung und Begleitung von Vergabeverfahren
  • Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung und nachvertragliche Beratung
  • Angebotsmanagement
  • Rechtsschutz und Prozessvertretung
  • Monitoring/Rechtsentwicklung
  • IT-Vergaben
  • Verteidigung und Sicherheit
  • Public Private Partnership
  • Dienstleistungskonzessionen und Lizenzen
  • ÖPNV-Vergaben

Vorbeugende Maßnahmen, Compliance und die umfassende Verteidigung und Vertretung bei Strafverfolgungsmaßnahmen und gegen Schädiger stehen im Mittelpunkt dieser Fachgruppe. Unsere Erfahrung umfasst das gesamte Wirtschaftsstrafrecht, vom Außenwirtschaftsstrafrecht über Kapitalmarkt- und Medienstrafrecht bis zum Zollstrafrecht.

Dabei vertreten wir sowohl Einzelpersonen als auch die Unternehmen.

Wir helfen, mit den Ermittlungen von Staatsanwaltschaften, Kriminalpolizei, Hauptzollämtern, Strafsachen- und Steuerfahndungsstellen richtig umzugehen. Wir begleiten Durchsuchungen und Befragungen - damit z.B. keine Schäden auch durch wohlmeinende Äußerungen entstehen.

Wenn Unternehmen durch Mitarbeiter oder Dritte geschädigt wurden, klären wir Sachverhalte auf, bewerten Unterlagen und sorgen dafür, dass sie gerichtsverwertbar und datenschutzkonform gesichert werden.

Zur Prävention identifizieren wir Schwachstellen im Unternehmen, erarbeiten Präventionskonzepte, schulen Mitarbeiter und sorgen dafür, dass diese unternehmenskonform arbeiten können.

Branchenerfahrung haben wir in einer Vielzahl von Industrien und Wirtschaftszweigen: in der Bau-, Gesundheits-, Automobil-, Luft- und Raumfahrtindustrie, mit Medien- und Telekommunikationsunternehmen, Banken und Finanzdienstleistern, in der Agrarwirtschaft, im Groß- und Einzelhandel und in der Entsorgungswirtschaft.

Im Überblick:

  • Unternehmensinterne Aufklärung und Ermittlung
  • Forensic Services
  • Verteidigung von Unternehmensinteressen in Ermittlungsverfahren
  • Schutz von Zeugen
  • Kommunikation mit Strafverfolgungsbehörden
  • Abwehr von Sanktionen, etwa von Verbandsgeldbußen
  • Strafverteidigung auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts
  • Präventive Beratung einschließlich Schulung von Mitarbeitern
  • Prüfung von Compliance-Strukturen

Wir kümmern uns umfassend um den Schutz und die Verteidigung von geistigem Eigentum. Wir sorgen dafür, dass Schutzrechte gesichert werden, und setzen die Rechte unserer Mandanten mit Nachdruck gegenüber Verletzern durch. Wir gestalten und verhandeln Verträge zu Lizenzen und Technologietransfer und analysieren und bewerten bei Transaktionen die Patent- und Markenportfolios. Zudem prüfen wir Werbemaßnahmen und Aussagen auf ihre Zulässigkeit und helfen, wenn sich Wettbewerber unrechtmäßig verhalten.


Unlauterer Wettbewerb

Wir schützen unsere Mandanten vor falschen Werbemaßnahmen und bei unrechtmäßigen Aktionen Ihrer Wettbewerber

  • Überprüfung von Werbeaussagen und -maßnahmen
  • Schutz gegen Verhalten und Äußerungen von Wettbewerbern, z.B: beiAusspähung von Geschäftsgeheimnissen
  • Abwerben von Mitarbeitern

Benefits

Arbeitsplatz / Infrastruktur
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Coaching

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Gute Verkehrsanbindung

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Mitarbeiter-Laptop

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Mitarbeiter-Mobiltelefon

Aus- & Weiterbildung
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Aus- und Weiterbildung

Verpflegung
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Getränke

Work Life Balance
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Flexible Arbeitszeiten

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Mitarbeiter-Events

Zuwendungen / Vergünstigungen
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Verkehrsmittelzuschuss

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