← Zurück zum Blog

Steuerberater

Zwei Titel mit Kammersiegel: Warum es für Steuerberater nur zwei amtliche Fachberater-Bezeichnungen gibt

Anna-Maria Inzinger
01. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Zwei Titel mit Kammersiegel: Warum es für Steuerberater nur zwei amtliche Fachberater-Bezeichnungen gibt

Wer als Steuerberater:in Spezialisierung auf den Briefkopf bringen will, stößt schnell auf eine ganze Reihe von Fachberater-Titeln. Nur zwei davon kommen tatsächlich von der Kammer. Der Rest hat eine andere Herkunft – und das ist rechtlich ein Unterschied, den viele erst bemerken, wenn es darauf ankommt.

Beginnen wir mit der Zahl, die stutzig macht. Zwei. Mehr amtliche Fachberaterbezeichnungen kennt der Steuerberatungsberuf nicht. Die eine heißt Fachberater:in für Internationales Steuerrecht, die andere Fachberater:in für Zölle und Verbrauchsteuern. Das war's. So festgelegt in § 1 der Fachberaterordnung (FBO) der Bundessteuerberaterkammer, in der seit 1. August 2022 geltenden Fassung.

Klingt nach Kleingedrucktem für Berufsrechtsnerds. Ist es nicht. Es entscheidet nämlich darüber, was Sie an Ihre Praxistür schreiben dürfen – und was nur nach mehr klingt, als es rechtlich hergibt.

Was die Kammer verlangt, bevor sie den Titel vergibt

Verliehen werden beide Bezeichnungen von den regionalen Steuerberaterkammern, überall nach derselben bundesweiten FBO. Wer sie haben will, muss zweierlei belegen: besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung. Und beides ist erstaunlich genau vermessen.

Die Theorie zuerst. Ein Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, darin drei schriftliche Aufsichtsarbeiten aus verschiedenen Bereichen, jede wenigstens vier Zeitstunden lang (§§ 4, 6 FBO). Wer bei einer dieser Klausuren durchrasselt, hat also deutlich mehr verloren als einen verregneten Nachmittag. Dazu die Praxis: mindestens 30 Fälle im jeweiligen Fachgebiet, persönlich und eigenverantwortlich bearbeitet, und zwar in den drei Jahren vor Antragstellung (§ 5 FBO). Bei Elternzeit, Mutterschutz oder Härtefällen dehnt sich dieser Zeitraum um bis zu 36 Monate.

Mit der Verleihung ist die Sache nicht erledigt. Jedes Kalenderjahr fordert § 9 FBO eine Fortbildung von mindestens zehn Zeitstunden – wahlweise eine wissenschaftliche Publikation auf dem Gebiet. Nachzuweisen bis zum 31. März des Folgejahres. Versäumen Sie das, steht der Titel selbst zur Disposition.

Und jetzt wird es interessant, denn neben diesen beiden amtlichen Titeln kursieren noch etliche weitere Fachberater-Bezeichnungen: Unternehmensnachfolge, Controlling und Finanzwirtschaft, Testamentsvollstreckung, und so fort. Die aber vergibt nicht die Kammer. Sie kommen vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) – einem Berufsverband, keiner Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ein feiner Unterschied? Nein. Die amtlichen Titel bescheinigen Kenntnisse in Vorbehaltsaufgaben, also im geschützten Kernbereich der Steuerberatung. Die DStV-Titel decken vor allem vereinbare Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG ab, die betriebswirtschaftlich geprägten Felder rund um die eigentliche Beratung. Wertvoll können beide sein. Aber "amtlich verliehene Fachberaterbezeichnung" nennen dürfen sich nur die zwei aus dem Hause Kammer. Wer damit wirbt, sollte die Herkunft kennen – bei der Außendarstellung schaut das Berufsrecht sehr genau hin.

Bleibt die Frage, die sich ehrlicherweise jede:r stellt: Lohnt der Aufwand? Rechnen Sie einmal grob nach. 120 Lehrgangsstunden plus Klausurvorbereitung, 30 dokumentierte Fälle, danach jährlich zehn Stunden Fortbildung. Das ist eine Investition über Jahre, nicht über ein langes Wochenende.

Einen Gehaltsaufschlag pro Titel seriös zu beziffern, ist nicht möglich – belastbare Daten dazu gibt es schlicht nicht. Was sich sagen lässt: Die Gehälter im Rechts- und Steuerbereich starten breit. Eine eigene Auswertung der aktuell auf jurajobs.de ausgeschriebenen Stellen (Stand 02.07.2026) zeigt beim Einstiegs- beziehungsweise Mindestgehalt einen Median von 3.638 Euro brutto im Monat, bei einer mittleren Bandbreite von 2.500 bis 5.248 Euro. Und dort, wo eine Kanzlei am oberen Rand oder darüber zahlt, geht es fast immer um Spezialisierung. Internationales Steuerrecht ist genau so ein Feld, in dem Mandanten für nachweisbare Expertise auch bezahlen.

Der Titel ist damit kein Selbstzweck, sondern ein glaubwürdiges Signal – in exakt den zwei Nischen, in denen die Kammer ihn überhaupt zulässt. Wer grenzüberschreitend berät, hat mit "Fachberater für Internationales Steuerrecht" einen geschützten Beleg in der Hand. Für alles andere gibt es den Verbandstitel. Nützlich, aber eben nicht dasselbe. Diesen Unterschied zu kennen, bevor Sie sich zum Lehrgang anmelden, spart im Zweifel 120 Stunden am falschen Ziel.

Teilen:

Quellen