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Lebenslauf

Punkte, Stationen, zwei Seiten: Was in den Lebenslauf für den Berufseinstieg in Recht und Steuer gehört

Anna-Maria Inzinger
09. August 2026 · 4 Min. Lesezeit
Punkte, Stationen, zwei Seiten: Was in den Lebenslauf für den Berufseinstieg in Recht und Steuer gehört

Bei Jurist:innen ist der Lebenslauf kein neutrales Formular. Über die Einladung entscheidet oft eine einzige Zeile: die mit der Punktzahl. Und ausgerechnet die schreiben Berufseinsteiger:innen erstaunlich häufig falsch. Mal zu vage, mal zu verschämt, mal an der völlig falschen Stelle.

Fangen wir bei der Zahl an. Juristische Prüfungen werden nicht in Schulnoten bewertet, sondern auf einer Skala von 0 bis 18, und die bundeseinheitliche Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung ordnet jedem Punktbereich eine feste Bezeichnung zu. Bei der Gesamtnote beginnt „befriedigend“ bei 6,50 Punkten, „vollbefriedigend“ bei 9,00, „gut“ bei 11,50. Gerechnet wird auf zwei Dezimalstellen, ohne Auf- oder Abrundung. Bei einzelnen Leistungen verschiebt sich das Ganze allerdings: Dort liegt „befriedigend“ zwischen 7 und 9 Punkten. Die nackte Zahl ist also zweideutig.

Daraus folgt etwas ziemlich Unspektakuläres, das trotzdem ständig ignoriert wird. Schreiben Sie beides hin. Zahl und Bezeichnung. Nur die Zahl zwingt die lesende Person zum Nachschlagen, nur die Bezeichnung sieht aus, als ließen Sie absichtlich etwas weg – und beides kostet Sie Sympathie, bevor jemand Ihre zweite Seite überhaupt aufgeschlagen hat. So sieht eine Zeile aus, die trägt:

  • 06/2026 – Zweite juristische Staatsprüfung, Landesjustizprüfungsamt [Bundesland], 9,32 Punkte (vollbefriedigend)
  • 10/2023 – Erste juristische Prüfung, Universität [Ort], 8,74 Punkte (befriedigend); Schwerpunktbereich Unternehmen und Steuern, 11,20 Punkte

Warum die Aufspaltung in zwei Werte? Weil sich die erste Prüfung nach dem Deutschen Richtergesetz aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung zusammensetzt – und die beiden Ergebnisse liegen fast immer auseinander, oft dramatisch. Nennen Sie sie getrennt. Wer nur den schöneren Wert zeigt, fliegt spätestens beim Zeugnisabgleich auf, und dann geht es nicht mehr um Punkte, sondern um Vertrauen.

Vier Stationen, vier Zeilen – und viermal etwas anderes

Das Referendariat ist im Lebenslauf ein Gliederungsgeschenk. Zwei Jahre Vorbereitungsdienst, Pflichtstationen bei Zivilgericht, Staatsanwaltschaft oder Strafgericht, Verwaltungsbehörde und Anwaltschaft, jede Pflichtstation mindestens drei Monate, die Anwaltsstation neun. Nur: Das weiß jede Kanzlei auswendig. Die Aufzählung als solche ist damit wertlos.

Wert entsteht erst in der Zeile darunter. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt drei bis fünf Stichpunkte je Station; bei Jurist:innen reichen meist zwei, wenn sie konkret sind. Nicht „Mitarbeit an Schriftsätzen“. Sondern: „Entwurf von zwölf Klageerwiderungen im gewerblichen Mietrecht, eigenständige Mandantengespräche nach Vorbereitung“. Steuerstation: „Vorbereitung von Einsprüchen gegen Körperschaftsteuerbescheide, Recherche zu verdeckten Gewinnausschüttungen“. Dazu die Ausbildungsstelle mit vollem Namen und die Kammer oder das Dezernat, in dem Sie tatsächlich gesessen sind. Das ist der ganze Unterschied zwischen einem Lebenslauf, der Stationen abhakt, und einem, der zeigt, was Sie schon können.

Auf der Steuerseite gelten andere Spielregeln. Wer sich dort bewirbt, hat oft gar keine Examensnote im klassischen Sinn, sondern eine Ausbildung, ein Studium, ein paar Praxisjahre. Gelesen wird der Lebenslauf dann entlang dessen, was in der Kanzlei täglich anfällt: eingesetzte Kanzleisoftware, Art der Mandate, Größenordnung. „Erstellung von rund 40 Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für Einzelunternehmen und Freiberufler“ sagt mehr als drei Zeilen „Mitarbeit in der Finanzbuchhaltung“. Und die Werkstudentenstelle in einer Steuerabteilung? Gehört in denselben Block wie die Berufserfahrung. Nicht in eine Restrubrik am Seitenende.

Zum Formalen, kurz: Die Bundesagentur für Arbeit nennt für den tabellarischen Lebenslauf maximal zwei Seiten, Zeitangaben mit Monat und Jahr sowie den Hinweis, Unterbrechungen von mehr als zwei Monaten anzugeben und offen zu benennen. Ein Foto ist nicht zwingend. Eine juristische Eigenheit kommt dazu: Praktika und Nebentätigkeiten aus dem Studium – wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl, studentische Mitarbeit in einer Sozietät – bleiben drin, auch wenn sie fünf Jahre zurückliegen. Bei Berufseinsteiger:innen sind sie häufig der einzige Beleg dafür, dass Sie eine Kanzlei von innen gesehen haben.

Und das Gehalt, das viele im Lebenslauf suchen? Der Markt gibt wenig her. In einer eigenen Auswertung der aktuell auf jurajobs.de ausgeschriebenen Stellen (Stand 09.08.2026) enthalten von 680 Anzeigen ganze 27 überhaupt eine Zahl. Deren Median liegt bei 3.928 Euro brutto im Monat, die mittlere Bandbreite reicht von 2.607 bis 5.677 Euro. Das ist die ausgeschriebene Zahl, nicht die, die am Ende im Vertrag steht. Material fürs Gespräch also. Keine Zeile für den Lebenslauf.

Bleibt ein Detail, das erstaunlich oft schiefgeht. Vergleichen Sie die Punktzahl im Lebenslauf Ziffer für Ziffer mit der im Zeugnis, zweite Dezimalstelle inklusive. Aus 8,96 wird beim Abtippen schnell 9,00 – und damit aus „befriedigend“ ein „vollbefriedigend“. In einem Beruf, der von Genauigkeit lebt, ist das der denkbar schlechteste erste Eindruck.

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