Wer Richterin oder Richter werden will, denkt an das Amtsgericht direkt nach dem zweiten Examen. Bei der Finanzgerichtsbarkeit funktioniert das nicht. Hier wird niemand frisch aus dem Referendariat auf die Richterbank gesetzt. Man muss das Steuerrecht erst jahrelang von der anderen Seite kennen – als Beraterin, als Beamter, als Anwältin.
Die Finanzgerichtsbarkeit ist ein Sonderfall im deutschen Justizsystem, und das fängt schon beim Aufbau an. Sie ist zweistufig. In erster Instanz entscheiden 18 Finanzgerichte in den 16 Bundesländern – und zwar als obere Landesgerichte, es gibt darunter keine weitere Ebene. Gegen ihre Urteile geht es per Revision direkt zum Bundesfinanzhof nach München, der nur noch Rechtsfragen prüft, keine Tatsachen mehr. Das Finanzgericht ist also die einzige Tatsacheninstanz. Was dort an Sachverhalt festgestellt wird, steht.
Diese Stellung erklärt, warum der Berufseinstieg so anders läuft. An einem oberen Landesgericht sitzen keine Berufsanfänger. Rund 600 Berufsrichterinnen und Berufsrichter arbeiten bundesweit an den Finanzgerichten, und fast alle haben vorher etwas anderes gemacht.
Was auf dem Papier verlangt wird
Formal brauchen Sie die Befähigung zum Richteramt nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes – also zwei bestandene juristische Staatsprüfungen, den klassischen Volljuristen-Abschluss. Das ist die Eintrittskarte, mehr nicht. Die Gerichte wollen mehr sehen.
Das Finanzgericht Münster formuliert es in seiner Ausschreibung deutlich: gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit „überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenen Staatsexamina“, idealerweise jeweils mit Prädikat, und mit „vertieften Kenntnissen des formellen und materiellen Steuerrechts“. In Niedersachsen nennt das Justizministerium eine harte Untergrenze: acht Punkte im zweiten Examen, und das gilt als Minimum, nicht als Ziel. Wer neun Punkte oder mehr mitbringt, ist im Rennen. Prädikat ist hier kein Nice-to-have.
Der eigentliche Unterschied liegt aber woanders. Verlangt wird mehrjährige Berufserfahrung nach dem zweiten Examen – aus der Beratung als Rechtsanwältin oder Steuerberater oder aus dem höheren Dienst der Finanzverwaltung. Praktische Steuerrechtserfahrung schlägt hier die reine Note.
Der häufigste Weg führt über die Finanzverwaltung
Die meisten Finanzrichterinnen und Finanzrichter kommen nicht aus einer Kanzlei, sondern aus dem höheren Dienst der Landesfinanzverwaltung – Volljurist:innen, die als Beamte im Finanzamt oder in der Oberfinanzdirektion gearbeitet haben. Der typische Ablauf: Nach einigen Jahren im Dienst, meist zwischen 35 und 40, wird man für rund 18 Monate an ein Finanzgericht abgeordnet. Diese Abordnung ist die Erprobung. Wer sich dort bewährt, hat gute Aussichten auf eine dauerhafte Stelle. Ein oft genanntes Kriterium: Bei der Ernennung sollte man in der Regel nicht älter als 42 sein.
Der zweite Weg steht erfahrenen Anwält:innen und Steuerberater:innen offen, die im Steuerrecht ausgewiesen sind und exzellente Examina vorweisen. Er ist seltener, aber möglich. Für beide gilt danach dasselbe wie überall in der Justiz: Man wird zunächst Richter auf Probe, und die Ernennung auf Lebenszeit folgt nach dem Richtergesetz frühestens nach drei, spätestens nach fünf Jahren.
Wie ein Senat entscheidet
Am Finanzgericht urteilt ein Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Viele Verfahren übernimmt inzwischen ein Einzelrichter, dem der Senat die Sache überträgt. Beim Bundesfinanzhof entscheiden dann fünf Berufsrichter – ohne ehrenamtliche Beteiligung, weil es dort nur noch um Recht geht.
Was das für die Karriereplanung heißt
Wenn Sie das Finanzgericht als Ziel haben, ist die Reihenfolge entscheidend. Erst kommt die steuerrechtliche Substanz, dann die Richterbank. Konkret bedeutet das:
- Im Examen aufs Prädikat spielen – acht Punkte im Assessorexamen sind die Schwelle, nicht das Ziel.
- Früh ins Steuerrecht: höherer Dienst der Finanzverwaltung, steuerrechtliche Kanzlei oder der Weg über die Steuerberaterprüfung schaffen genau das Profil, das die Gerichte suchen.
- Den Kontakt zum Wunschgericht früh knüpfen. Die Personaldezernate der Finanzgerichte nehmen Interessenbekundungen ausdrücklich unabhängig von einer laufenden Ausschreibung entgegen.
Ein Blick auf den regulären Markt zeigt, warum dieser Umweg für viele attraktiv ist: Die auf jurajobs.de ausgeschriebenen Volljuristen-Stellen liegen beim Einstieg im Median bei 3.638 Euro brutto, mit einer mittleren Bandbreite von 2.500 bis 5.248 Euro (eigene Auswertung, Stand 08.07.2026). Die Richterbesoldung folgt dagegen der gesetzlich festgelegten Besoldungsordnung R und ist über die Jahre planbar. Der Preis dafür ist Geduld: Das Finanzgericht ist kein Einstieg. Es ist ein zweiter Karriereschritt für Menschen, die das Steuerrecht schon können, bevor sie darüber urteilen.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt im Einzelfall keine Beratung durch das jeweilige Personaldezernat oder die zuständige Justizverwaltung, deren Anforderungen sich je nach Bundesland unterscheiden.
