Die schriftlichen Klausuren sind geschrieben, der Kopf ist leer, das Examen noch nicht bestanden. Und genau dann beginnt die Wahlstation – für viele der am meisten unterschätzte Abschnitt des Referendariats. Drei Monate, fast frei planbar. Wer sie als Erholungsphase abtut, verschenkt die beste Bewerbungschance, die das Referendariat zu bieten hat.
Das Rechtsreferendariat ist bundesweit gleich lang: zwei Jahre, festgeschrieben in § 5b Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Wie diese zwei Jahre aufgeteilt werden, regelt Absatz 2 – und zwar mit vier Pflichtstationen: einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen, einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht, einer Verwaltungsbehörde und einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Dazu kommt die Wahlstation. Sie steht am Schluss, nach den schriftlichen Examensklausuren, und dauert in der Regel drei Monate.
Der Reiz liegt in der Freiheit. Die Anwaltsstation umfasst nach § 5b Abs. 4 DRiG neun Monate; davon dürfen bis zu drei Monate bei einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder einer anderen rechtsberatenden Stelle verbracht werden. Die eigentliche Wahlstation aber ist der Abschnitt, in dem Referendarinnen und Referendare die größte Entscheidungsfreiheit haben. Ein klarer juristischer Bezug muss vorliegen, eine sachgerechte Ausbildung muss gewährleistet sein – das ist im Kern die einzige Grenze.
Was in der Wahlstation möglich ist
Praktisch heißt das: Die Wahlstation lässt sich bei einer Großkanzlei, in der Rechtsabteilung eines Konzerns, bei einem Verband, einer internationalen Organisation oder auch im Ausland ableisten. Wer ins Ausland will, sollte früh planen. In Baden-Württemberg etwa muss eine ausbildende Anwältin mit Kanzleisitz im Ausland seit mindestens zwei Jahren zugelassen sein, damit die Station anerkannt wird. Die genauen Bedingungen legt das Landesrecht fest, und sie unterscheiden sich spürbar von Bundesland zu Bundesland. Zuständig ist das jeweilige Oberlandesgericht – dort holt man die Zustimmung ein, bevor man zusagt, nicht danach.
Genau hier trennt sich der strategische vom naiven Umgang mit der Station. Die Wahlstation fällt in eine Zeit, in der die Klausuren geschrieben sind und die mündliche Prüfung noch aussteht. Viele nutzen sie zum Durchatmen. Verständlich – aber der Zeitpunkt ist auch aus einem anderen Grund golden: Man ist verfügbar, belastbar und darf drei Monate lang zeigen, was man kann. Für einen potenziellen Arbeitgeber ist das kein Praktikum. Es ist ein verlängertes Vorstellungsgespräch.
Die Station als Türöffner nutzen
Wer den Berufseinstieg im Blick hat, geht die Sache umgekehrt an: erst der Wunscharbeitgeber, dann die Station. Ein paar Fixpunkte helfen bei der Planung:
- Früh anfragen. Attraktive Stationsplätze in Kanzleien und Rechtsabteilungen sind oft ein Jahr im Voraus vergeben. Wer erst nach den Klausuren sucht, greift ins Leere.
- Zusage des OLG einholen. Ohne Genehmigung der Ausbildungsstelle keine Anrechnung. Das gilt besonders für Auslands-, Unternehmens- und Verbandsstationen.
- Ein konkretes Projekt mitbringen. Wer sich in ein laufendes Mandat oder eine echte Fragestellung einarbeitet, bleibt im Gedächtnis – anders als jemand, der drei Monate Akten sortiert.
- Das Gespräch über den Einstieg aktiv suchen. Die Station endet, das Examen kommt. Wer nicht fragt, bekommt kein Angebot.
Der wirtschaftliche Hebel dahinter ist real. Nach bestandenem zweiten Staatsexamen beginnt das erste volle Gehalt, und das ist eine andere Größenordnung als die Unterhaltsbeihilfe im Referendariat. Für Volljurist:innen liegt das Einstiegsgehalt laut eigener Auswertung der aktuell auf jurajobs.de ausgeschriebenen Stellen (Stand 03.07.2026) im Median bei 3.638 Euro brutto im Monat, die mittlere Bandbreite reicht von 2.500 bis 5.248 Euro. Wer über eine gut gewählte Wahlstation schon vor der mündlichen Prüfung eine Zusage in der Tasche hat, verhandelt aus einer deutlich stärkeren Position – und startet ohne Bewerbungslücke.
Ein letzter, oft übersehener Punkt: Die Wahlstation ist auch die Gelegenheit, ein Rechtsgebiet auszuprobieren, das im Pflichtprogramm nicht vorkam. Steuerrecht, Kartellrecht, IP – drei Monate reichen, um zu spüren, ob das trägt. Manche entscheiden hier zum ersten Mal wirklich, wohin die Reise geht. Für Einzelfragen zur Anrechnung lohnt der frühe Kontakt zum OLG; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
